Vertrag, mit dem ein Urheber/eine Urheberin einem Verleger das Recht einräumt, Exemplare seines WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. herzustellen und in Verkehr zu bringen