Info COVID-19

Stand: 17.02.2022

Allgemeine Informationen

Urheberrecht - Leitfaden April 2020

Ratgeber der SSA zu den Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Urheberinnen und Urheber:

Urheberrecht - Informationen Herbst-Winter 2020

Das am 26. September in Kraft getretene COVID-19-Gesetz sieht Unterstützungen für Kulturschaffende vor, jedoch mit wichtigen Änderungen im Vergleich zu den dringenden Massnahmen letzten Frühling:

Kulturunternehmen: diese können nun generell finanzielle Schäden geltend machen

Wichtig: Die Urheberrechtsentschädigungen müssen unbedingt in der Aufstellung für die Ausfallentschädigungsanträge aufgeführt werden. Allgemein gilt: Die SSA kann Urheberrechtsentschädigungen für annullierte Vorstellungen nur dann auszahlen, wenn sie sie bei der Produktion oder dem Veranstalter einkassieren konnte.
Schreiben von Suisseculture an die Kulturunternehmen (November 2020)

Bühnenproduktionen

  • Damit Urheberinnen und Urheber entschädigt werden können, ist es daher wichtig, dass die Kompanien oder Gastspielorte die Tantiemen, die zu bezahlen gewesen wären, in ihrem Gesuch mit einrechnen. Berechnungstabelle Tantiemen (Reiter DE öffnen)

Die Solidarität der Veranstalterinnen und Veranstalter mit den Urheberinnen und Urhebern ist wichtig; letztere gehören zur Arbeitskette kultureller Produktionen wie alle anderen Beteiligten. Der Dachverband FRAS (Fédération romande des arts de la scène, Mitglied des SBV) unterstützt die von der SSA vorgeschlagene Vorgehensweise.

Produzierende Kompanien halten meist die Aufführungsbewilligung der Urheberin oder des Urhebers inne; der Umstand, dass der Gastspielort die vertraglich ihm zu Lasten geführten Tantiemen nicht bezahlt, kann also von der Kompanie, die der Urheberin oder dem Urheber gegenüber haftbar bleibt, als erlittener Schaden betrachtet werden.

Spezifische Berechnungsmodalitäten gelten unter Umständen im Fall von Werkaufträgen oder einem Arbeitsverhältnis zwischen Urheber/in und Produzent/in des Werks. Mehr Info

Die SSA empfiehlt, dass die Veranstalterin oder der Veranstalter die Tantiemen in ihrem/seinem Antrag einrechnet. Die Urheberinnen und Urheber sollten sich vergewissern, dass dies getan wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Urheberin oder der Urheber als Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung beantragen (s. Info weiter oben) und dieselbe Tabelle zur Schadensbestimmung benützen: Berechnungstabelle Tantiemen (Reiter DE öffnen)

Kino
Die SSA verwaltet keine Rechte an öffentlichen Filmvorführungen. Konsultieren Sie hierzu u.a. SFP oder ARF/FDS.

Nothilfe für Kulturschaffende durch Suisseculture Sociale

Urheberinnen und Urheber, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können bei Suisseculture sociale ein Gesuch einreichen: https://nothilfe.suisseculturesociale.ch/de/

Informationen: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/massnahmen-covid19/selbststaendige-kulturschaffende.html

Massnahmen der SSA

Solidaritätsfonds
Mehr dazu

Vorschüsse auf Urheberrechtsentschädigungen
Unsere Mitglieder können Vorschüsse auf Urheberrechtsentschädigungen beziehen. Die SSA wird diese Beträge mit den künftigen Abrechnungen kompensieren: Schreiben Sie bitte an info@ssa.ch, um einen Vorschuss zu beantragen.

Fördergelder des Kulturfonds

EO für selbständig Erwerbende

Die Erwerbsausfallsentschädigung für Selbständige wird bis am 30. Juni 2022 für Personen fortgeführt, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist.
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/massnahmen-covid19/selbststaendige-kulturschaffende.html

Kurzarbeit und Unterstützungen für befristet Angestellte

Massnahmen des Bundes

Seite des Bundesamtes für Kultur mit Übersicht zu den Unterstützungsmassnahmen für die Kulturbranche, Links zum Einreichen von Gesuchen und zu den gesetzlichen Grundlagen: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/massnahmen-covid19.html

Massnahmen der Kantone

Die Bekanntgabe der kantonalen Unterstützungsmassnahmen erfolgt laufend, hier daher die Liste aller kantonalen Kulturämter, von wo aus Sie auf die aktuellen Informationen zugreifen können: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/kantonale-anlaufstellen.html

Eltern

Bühnenwerke

Massnahmen der SSA

Melden Sie die effektive Anzahl Plätze
Je nach geltenden Corona-Massnahmen verfügen Theatersäle über weniger Sitzplätze. Die SSA berücksichtigt diesen Umstand bei der Berechnung der Minimalentschädigung für die Aufführungsrechte. Wir bitten die Veranstalterinnen und Veranstalter, auf der Einnahmenmeldung die effektive Anzahl verfügbarer Plätze für die betreffenden Vorstellungen anzugeben. Dies umso mehr, als die Saaldisposition sich jederzeit ändern kann.

Aufzeichnung und Streaming von Bühnenproduktionen
Die SSA berechnet bei Direktübertragung im Internet die Entschädigungen auf den Einnahmen zum selben Ansatz wie für die physische Vorstellung. Diese Berechnungsart gilt nur für Übertragungen zu fixen Zeiten. Kann das Publikum zu einem Zeitpunkt seiner Wahl und von einem beliebigen Ort aus auf den Inhalt zugreifen, wird die Nutzung als „Video on Demand“ betrachtet und es gelten andere Bedingungen. Veranstalterinnen und Veranstalter sollten dabei beachten, dass die Aufführungsbewilligungen und Verträge explizit eine solche Übertragung, die auch eine filmische Aufzeichnung der Produktion voraussetzt, vorsehen müssen.
Leitfaden und Mustervertrag für die Aufzeichnung oder filmische Aufbereitung von Bühnenproduktionen
Info: Rechtliche Grundlagen für Aufzeichnungen

Andere Informationen

Spezifische Förderprogramme von Pro Helvetia

t. Theaterschaffende Schweiz

Leitfaden von t. Good Practice in Vertragsfragen

Danse Suisse

Procirque

Sonart

https://www.branchenhilfe.ch – Übersicht über die vorhandenen Hilfen je nach beruflicher Situation, von den schweizerischen Dachverbänden der Veranstaltungsunternehmen initiierte Website

Erklärfilm über alle verfügbaren Unterstützungen (Mai 2021)

Audiovisuelle Werke