Aufzeichnung oder filmische Aufbereitung eines Bühnenwerks: Wie vorgehen?

Die SSA stellt ein Merkblatt zur Verfügung, das über die Vorgehensweise bzgl. Urheber- und Interpretenrechte informiert. 

Aufzeichnung und Zurverfügungstellung einer Bühnenproduktion
Veranstalterinnen und Veranstalter müssen über die Bewilligung zur Aufzeichnung und Verbreitung der Bühnenproduktion verfügen. Die SSA hat zu diesem Zweck ein Merkblatt und einen Mustervertrag erstellt (eine Information auf Deutsch findet sich hier).

Bei Übertragung im Internet zu einem fixen Zeitpunkt berechnet die SSA die Entschädigungen auf den Einnahmen zum selben Ansatz wie für die physische Vorstellung. Diese Berechnungsart gilt nur für Übertragungen zu fixen Zeiten. Kann das Publikum zu einem Zeitpunkt seiner Wahl und von einem beliebigen Ort aus auf den Inhalt zugreifen, wird die Nutzung als Video on Demand betrachtet und es gelten andere Bedingungen. Bei linearen Ausstrahlungen (sowohl im TV wie auf Internet zu festgelegter Programmzeit) gelten wiederum spezifische Tarifbedingungen. 

Filmische Aufbereitung einer Bühnenproduktion
Im Fall von filmischer Aufbereitung einer Bühnenproduktion behandelt unser Leitfaden sowie der Mustervertrag der SSA auch die diesbezüglich spezifischen Aspekte. Namentlich bei Projekten, die im Rahmen des Förderprogramms «De la Scène à l’écran» unterstützt werden könnten, sind diese Informationen für die Urheberinnen und Urheber sowie die Produktionsfirmen nützlich.

Merkblatt Aufzeichnung / filmische Aufbereitung einer Bühnenproduktion (auf Franz.)

Mustervertrag Aufzeichnung / filmische Aufbereitung einer Bühnenproduktion (auf Franz.)