Der Kulturfonds der SSA fördert die Entwicklung und das Verfassen von humoristischen Originalwerken durch aufstrebende Autoren und Autorinnen, indem er während der Erarbeitung des Bühnenwerks von rund 60 Minuten einen Unterstützungsbeitrag leistet und den Autoren und Autorinnen in dieser Zeit einen Mentor oder eine Mentorin zur Seite stellt. Die SSA… Read More
Viele glauben, es würden in dem Kontext «keine Urheberrechte fällig». Um diese und viele andere Fragen zu klären steht Ihnen auf unserer Website die Rubrik «Werke nutzen» zur Verfügung. Sie soll die Veranstalterinnen und Veranstalter von Aufführungen über das gebotene Vorgehen unterrichten, geht vertieft auf bestimmte besondere Sachverhalte… Read More
Die SSA verteilt jährlich Entschädigungen aus der zwingen kollektiven Verwertung (ZKV) für im Fernsehen oder Radio ausgestrahlte dramatische, musikdramatische und choreografische Werke sowie für im Fernsehen ausgestrahlte audiovisuelle Werke. Im September wurden so die ZKV-Entschädigungen 2021 für die auf den Schweizer Sendern ausgestrahlten dramatischen Werke verteilt: die Gesamtsumme beläuft sich… Read More
Die URH hat Empfehlungen für die Bezahlung von professionellen Humoristen/innen in der Westschweiz veröffentlicht. Diese Beträge sollen die Darbietung, aber auch die Vorbereitung und die im Vorfeld mobilisierten Ressourcen (Schreiben, Proben, Management usw.) vergüten. Berücksichtigt wird auch, dass die meisten Komiker/innen selbständig sind und daher ihre Sozial- und Vorsorgebeiträge von… Read More