Tarifempfehlungen der Union Romande de l’humour (URH)

Die URH hat Empfehlungen für die Bezahlung von professionellen Humoristen/innen in der Westschweiz veröffentlicht. Diese Beträge sollen die Darbietung, aber auch die Vorbereitung und die im Vorfeld mobilisierten Ressourcen (Schreiben, Proben, Management usw.) vergüten. Berücksichtigt wird auch, dass die meisten Komiker/innen selbständig sind und daher ihre Sozial- und Vorsorgebeiträge von der Gage abziehen müssen.

Darüber hinaus betont die URH, dass Komiker/innen pro Auftritt und ohne Garantie auf Regelmässigkeit engagiert sind, was eine gewisse Prekarität zur Folge hat. Das Einkommen muss daher ausreichend sein, um auch Zeiten mit weniger Engagements zu überstehen.

Die URH weist auch darauf hin, dass die angegebenen Beträge weder die entsprechenden Produktionskosten (Technik, Transport, Unterbringung) noch die Urheberrechte abdecken. Diese müssen von den Veranstalterinnen oder Tourneeproduktionen bezahlt werden, selbst wenn es sich um eine private oder kostenlose Veranstaltung handelt.

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