Die SSA verteilt jährlich Entschädigungen aus der zwingen kollektiven Verwertung (ZKVGemäss Urhebergesetz müssen folgende Rechte zwingend von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden: namentlich Weitersendung, Privatkopie, öffentlicher Empfang, Reprografie, Vermietung, schulische Nutzung, betriebliche Nutzung. Es handelt sich um Nutzungsbereiche, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es nicht sinnvoll oder gar nicht möglich ist, dass der einzelne Urheber die Nutzung seiner Werke selber verfolgt und die entsprechenden Werknutzungsentschädigungen einzieht. Bei der zwingend...) für im Fernsehen oder Radio ausgestrahlte dramatische, musikdramatische und choreografische Werke sowie für im Fernsehen ausgestrahlte audiovisuelle Werke.
Im September wurden so die ZKV-Entschädigungen 2021 für die auf den Schweizer Sendern ausgestrahlten dramatischen Werke verteilt: die Gesamtsumme beläuft sich auf 2’285’136.31 CHF. Dieser Gesamtbetrag geht an Empfängerinnen und Empfänger sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern. Die Auszahlung ist bereits erfolgt.
Anfang Dezember findet auch die Verteilung der ZKV-Entschädigungen 2021 für die audiovisuellen Werke statt, zugunsten der Urheberinnen und Urheber frankophoner Werke aus verschiedenen Ländern. Die Banküberweisungen erfolgen Mitte Dezember 2022.
Die Abteilung Audiovision steht Ihnen für Fragen oder Rückmeldungen diesbezüglich gerne zur Verfügung: depav@ssa.ch