Choreografische Werke auf deutschen TV-Sendern

Die SSA kümmert sich um die Vergütung an Choreografinnen und Choreografen, deren Werke auf bestimmten, in der Schweiz übertragenen und in die Verteilung von zwingend kollektiven Rechten einbezogenen deutschen TV-Sendern ausgestrahlt werden.

Wenn Sie im Ausland ansässig sind, können Sie uns einen Verwaltungsauftrag für die Verwertung Ihrer Rechte auf Schweizer Gebiet erteilen.

Nützliche Unterlagen:

  • Auftragsvertrag, der in zwei Exemplaren ausgefüllt und unterschrieben an die SSA zu retournieren ist (per Postsendung);
  • Steuersitzerklärung & Zustellung der Abrechnungen, die ebenfalls ausgefüllt und retourniert werden müssen;
  • Werkanmeldung und Ausstrahlungsmeldung (1 pro Choreografie)

Schicken Sie uns eine Anmeldung pro Werk, welches Sie geschaffen haben und das bereits ausgestrahlt wurde oder demnächst ausgestrahlt wird.

Falls mehrere Personen das Werk geschaffen haben, muss eine gemeinsame Werkanmeldung erstellt werden, welche den Verteilschlüssel der Rechte bestimmt.

Wiederausstrahlungen können Sie uns jederzeit per Mail melden: info@ssa.ch

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Die SSA trägt Sorge zu Ihren Rechten. Als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber sind Sie bei uns keine beliebige Nummer, und Ihr Werkrepertoire ist in guten Händen. Ihre Vorteile:

  • Persönliche Beratung und diverse Leistungen;
  • Ein mehrsprachiges Team steht Ihnen zur Verfügung.
  • Der Beitritt ist kostenlos, und es wird kein Jahresbeitrag erhoben: werden keine Rechte wahrgenommen, fallen auch keine Verwaltungskosten an!
  • Eine zweckmässige und effiziente Struktur mit tiefem Kostensatz (konsultieren Sie unseren jüngsten Jahresbericht);
  • Auf Ihren in der Schweiz generierten Rechten werden weder Steuern noch Sozialabgaben erhoben.
  • Unsere Zahlungen werden in Schweizer Franken getätigt.
  • Konsultieren Sie unsere Statuten

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für weitere Auskünfte.