Urheberinnen und Urheber aus dem Ausland

Willkommen bei der SSA!

Sie wohnen im Ausland und möchten uns die Verwaltung Ihrer Rechte für die Schweiz anvertrauen? Die SSA ist für Sie da!

Ihre Vorteile:

  • Persönlicher Service und Dienstleistungen.
  • Ein mehrsprachiges Team kümmert sich um Sie.
  • Der Beitritt ist kostenlos und Sie zahlen auch keinen jährlichen Mitgliedsbeitrag; es gilt „Kein Inkasso = keine Kosten“.
  • Eine schlanke und effiziente Struktur, tiefer Kostensatz (hierzu unser jüngster Jahresbericht). Wir zahlen die Entschädigungen an unsere Mitglieder monatlich aus.
  • Weder Steuern noch Sozialabgaben werden auf Ihren in der Schweiz generierten Entschädigungen erhoben.
  • Die SSA verrechnet keine Verwaltungskosten für Entschädigungen aus dem Ausland, falls Sie uns ausser der Schweiz auch weitere Gebiete anvertrauen. Je nach Herkunftsland der Entschädigungen stellt sich jedoch die Frage der Quellensteuer.
  • Unsere Überweisungen werden in Schweizer Franken getätigt, einer sicheren und stabilen Währung – wie im Übrigen auch die Regierung und Wirtschaft des Landes.
  • Die Schweizer Werte der Diskretion und Vertraulichkeit werden bei der SSA sehr hoch gehalten.

Ihre Rechte sind uns wichtig! Sie werden nicht einfach eine Rechteinhaberin oder ein Rechteinhaber unter vielen sein, und Ihre Werke sind bei uns in guten Händen. Die SSA: Geschaffen für und geprägt von Urheberinnen und Urhebern.

Wenn Sie in einem Land wohnen, in dem es eine Urheberrechtsgesellschaft gibt, die dieselben oder ähnliche Bereiche wie die SSA abdeckt, und wenn Ihre Werke vor allem in diesem Land genutzt werden, finden Sie hier einige wichtige Informationen:

  • Die SSA wird in Ihrem Land sicherlich durch die lokale Gesellschaft vertreten. Die Einziehung Ihrer Urheberrechtsentschädigungen, die Tarife, die Auszahlungsfristen und die Abzüge unterscheiden sich daher nicht, unabhängig davon, ob Sie bei der SSA oder bei der lokalen Gesellschaft Mitglied sind.
  • In steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht bietet Ihnen die lokale Gesellschaft wahrscheinlich Vorteile, die Sie verlieren würden, wenn Sie sich für die Verwertung in Ihrem Land bei der SSA anmelden würden.
  • Die SSA rechnet die eingegangenen Zahlungen in Schweizer Franken um. Wenn Sie diese in Ihrem Wohnsitzland verwenden möchten, kommt es zu einer zweiten Währungsumrechnung und damit zu zusätzlichen Bankgebühren und Verlusten.
  • Wenn Ihr Wohnsitzland eine Quellensteuer auf Urheberrechtsentschädigungen erhebt, kann die Abwicklung Ihrer Vergütungen durch die SSA Nachteile mit sich bringen und Ihnen administrative Komplikationen bereiten.

Es ist möglich, die Rechteverwaltung in bestimmten Gebieten einer Gesellschaft und in anderen Ländern einer anderen Gesellschaft zu übertragen. Ihre persönliche Situation sowie die Vor- und Nachteile sollten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Letztendlich wird oft die Lösung bevorzugt, die Verwaltung Ihrer Rechte durch die SSA nur für die Verwertung in der Schweiz zu übertragen.

Für weitere Informationen nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf.