Gemeinsame Tarife
Das Gesetz sieht vor, dass für bestimmte Nutzungen ausschliesslich staatlich zugelassene Verwertungsgesellschaften Lizenzen ausstellen oder einen VergütungsanspruchAnspruch auf Vergütung, welche die gesetzliche Beschränkung eines Exklusivrechts kompensiert. Vor allem relevant bei der zwingend kollektiven Verwertung. der Kulturschaffenden verwalten können. Diese Nutzungen sind dann Gegenstand eines gemeinsamen Tarifs aller Verwertungsgesellschaften, der unter staatlicher Aufsicht steht und der auch für die Verteilung der Entschädigungen durch die Verwertungsgesellschaften gilt.
Gemeinsamer Tarif 14
Merkblatt: Gemeinsamer Tarif 14
Gemeinsamer Tarif 14 – Video-on-Demand (Vergütungsanspruch)
Formular Nutzungsmeldungen: Gemeinsamer Tarif 14
Finanzielles Meldeformular für den Gemeinsamen Tarif 14
Formular Nutzungsmeldung: Gemeinsamer Tarif 14 – Mitglieder VMS, VSK, Memoriav
Kontakt: vod[at]ssa.ch