Bühnenwerke

Reglemente / Teilnahmebedingungen der SSA-Wettbewerbe

Gewisse abgelaufene SSA-Ausschreibungen können (unter Vorbehalt) im Folgejahr wieder stattfinden.

Alle Unterstützungsgesuche sind über das projektspezifische Online-Formular einzureichen.

Sie erhalten daraufhin eine Eingangsbestätigung innerhalb von 48 Stunden. Sollten Sie diese nicht erhalten, so bitten wir Sie, sich mit dem Kulturfonds in Verbindung zu setzen (+41.21.313.44.66 oder per mail an kulturfonds@ssa.ch).

Stand: 12.12.2024

Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Zirkuskunst

In Zusammenarbeit mit ProCirque, dem Schweizerischen Berufsverband der Zirkusschaffenden, schreibt die SSA jährlich bis zu 5 Stipendien für die Recherche- und Entwicklungsarbeiten von Werken im Bereich der innovativen Zirkuskunst aus.. Sie dotiert diese kulturelle Aktion mit einem Höchstbetrag von CHF 15’000.- (CHF 3’000.- pro Stipendium).

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Eingabetermin: 15. Januar 2025

Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Strassenkunst​

In Zusammenarbeit mit der Fédération des Arts de la Rue en Suisse (FARS) schreibt die SSA bis zu 5 Stipendien für die Schaffung eines Werks der Strassenkunst aus innerhalb von 18 Monaten nach der Vergabe des Stipendiums. Sie dotiert diese kulturelle Aktion mit einem Gesamtbetrag von CHF 15’000.- (CHF 3’000.- pro Stipendium).

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Eingabetermin: 8. Januar 2025

Stipendium für choreografische Projekte

Mit dem Ziel, Choreografen und Choreografinnen beim Schaffen originaler Tanzprojekte zugunsten professioneller, freier Tanzkompanien in der Schweiz zu unterstützen, verleiht der Kulturfonds der SSA in Form eines Wettbewerbs jährlich bis zu 8 Stipendien mit einer Gesamtsumme von CHF 70’000.-.

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Eingabetermin: 19. Februar 2025

Stipendium SSA für Autoren/innen-Interpreten/innen - kleinformatiger Stücke

In Zusammenarbeit mit dem Berufsverband t. Theaterschaffen Schweiz, schreibt die SSA bis zu 5 Stipendien aus, um das Schreiben / die Entwicklung von Werken von Autor/innenInterpret/innen zu fördern.

Jährlicher Gesamtbetrag CHF 15’000.- (CHF 3’000.- pro Stipendium).

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Eingabetermine: 15. Januar 2025

Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks - Gestandene Comedians

Zusammen mit der Union Romande de l’Humour (URH) schreibt der Kulturfonds der SSA jedes Jahr bis zu drei Stipendien als Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks aus. Der Kulturfonds der SSA möchte erfahrenen humoristischen Urheberinnen und Urhebern, die Mitglied entweder der SSA oder der URH sind, dabei helfen, neue humoristische Bühnenwerke zu verfassen, und vergibt daher jährlich bis zu drei Unterstützungsbeiträge von je CHF 6’000.- pro Jahr für gestandene humoristische professionelle Kompanien oder Einzelpersonen.

Eingabetermine: 29. Januar 2025

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Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks - aufstrebende Comedians

Der Kulturfonds der SSA fördert die Entwicklung und das Verfassen von humoristischen Originalwerken durch aufstrebende Urheberinnen und Urheber, indem er während der Erarbeitung des Bühnenwerks einen Unterstützungsbeitrag leistet und den Urheberinnen und Urhebern in dieser Zeit einen Mentor oder eine Mentorinzur Seite stellt. Die SSA gewährt pro Jahr maximal drei Unterstützungsbeiträge von je CHF 6’000.-.

Eingabetermine: 29. Januar 2025

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Unterstützung für Bestellungen von Bühnenwerken

Der Kulturfonds der SSA fördert das Bestellen von originalen Bühnenwerken bei Urhebern und Urheberinnen, die Mitglied der SSA sind und deren Werke  voraussichtlich produziert werden. Er gewährt dafür Theatern oder freien, professionellen Theatercompagnien eine finanzielle Unterstützung in der Gesamthöhe von CHF 70’000.- pro Jahr.

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, aber mindestens 6 Monate vor der ersten Aufführung.

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Stipendien für Komponisten von Bühnenmusik

Der Kulturfonds der SSA stellt den Komponisten und Komponistinnen jährlich Stipendien zwischen CHF 2’000.- und CHF 4’000.- zur Verfügung (jährlicher Gesamtbetrag CHF 40’000.-).

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Eingabetermin: 3. Februar / 29. April / 11. August / 28. Oktober 2025

Die Bewerbung muss mindestens drei Monate vor der Premiere eingereicht werden.

Stipendien für Komponisten musikdramatischen Werken

Der Kulturfonds der SSA fördert das Entstehen von musikdramatischen Werken (Musicals, Opern, Operetten usw.) und stellt dazu Stipendien für Komponisten und Komponistinnen sowie Stipendien für Librettisten und Librettistinnen im jährlichen Gesamtbetrag von CHF 35’000.- zur Verfügung. Die Komposition und/oder das Libretto muss original und unveröffentlicht sein und sich im Projektstadium oder am Arbeitsanfang befinden.

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Eingabetermin: 29. April / 28. Oktober 2025

Wenn eine Vorstellung programmiert ist, muss das Dossier mindestens sechs Monate vor der Premiere eingereicht werden.

Stipendien für die Übersetzung von Theaterstücken

Der SSA-Kulturfonds verleiht jährlich bis zu fünf Stipendien im Gesamtbetrag von CHF 5’000.- für Übersetzer und Übersetzerinnen von Theaterstücken, die von Schweizer Autor und Autorinnen stammen.

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.

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Externe Unterstützungsgesuche

Der Kulturfonds der SSA konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren hauptsächliche Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind.

Der Kulturfonds kann jedoch auch auf externe Unterstützungsgesuche eingehen, falls diese den im Allgemeinen Reglement definierten Zwecken entsprechen und insbesondere den folgenden Kriterien entsprechen:

  • Externe Unterstützungsgesuche sind Unterstützungen für Projekte, die von kulturellen Strukturen der darstellenden Künste getragen werden und nicht für eine andere Unterstützungsgesuche des Kulturfonds der SSA in Frage kommen.
  • Kompanien und einzelne Autorinnen und Autoren können keinen Antrag stellen.
  • Diese Beihilfen sollen nicht die Produktion unterstützen, sondern vielmehr die Arbeit des Schreibens /choreografischen Schreibens und der Verbreitung der Werke zu fördern.
  • Die gewährte Unterstützung wird in der Regel 20% des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten.

Die Kommissionen der Verwaltungsrats entscheiden über die Unterstützungsleistungen.

Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November 2024

 

Stipendium für eine Residenz für dramatisches Schreiben

Der Kulturfonds der SSA vergibt an Autorinnen und Autoren, die Mitglieder der SSA sind, Stipendien für eine Residenz für dramatisches Schreiben. Der Betrag beläuft sich auf CHF 500.- pro Residenzwoche, begrenzt auf 2 Wochen / CHF 1’000 pro Kalenderjahr und Autorin oder Autor. Das vorliegende Reglement legt die Rahmenbedingungen für diese Unterstützung fest.

Eingabetermin: mindestens einen Monat vor Beginn der Residenz.

Anmeldeformular (französisch)