Bühnenwerke

Reglemente / Teilnahmebedingungen der SSA-Wettbewerbe.

Gewisse abgelaufene SSA-Ausschreibungen können (unter Vorbehalt) im Folgejahr wieder stattfinden.

Alle Unterstützungsgesuche sind über das projektspezifische Online-Formular einzureichen.

Sie erhalten daraufhin eine Eingangsbestätigung innerhalb von 48 Stunden. Sollten Sie diese nicht erhalten, so bitten wir Sie, sich mit dem Kulturfonds in Verbindung zu setzen (+41.21.313.44.66 oder per mail an kulturfonds@ssa.ch).

Stand: 14.05.2024

Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Zirkuskunst

Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.

Anmeldeformular

Eingabetermin: 15. Januar 2025

Stipendium für Urheber und Urheberinnen von Strassenkunst​

Bis zum 4 Stipendien; Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.

Anmeldeformular

Eingabetermin: 8. Januar 2025

Stipendium für choreografische Projekte

Bis zum 8 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 60’000.-

Anmeldeformular

Eingabetermin: 19. Februar 2025

Stipendien SSA für Autoren/Innen-Interpreten/Innen - kleinformatiger Stücke

In Zusammenarbeit mit dem Berufsverband t. Theaterschaffen Schweiz, schreibt die SSA bis zu 4 Stipendien aus, um das Schreiben / die Entwicklung von Werken von Autor/innenInterpret/innen zu
fördern.

Jährlicher Gesamtbetrag CHF 12’000.-.

Anmeldeformular

Eingabetermine: 15. Januar 2025

Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks - Gestandene Comedians

Der Kulturfonds der SSA möchte auch erfahrenen humoristischen Urheberinnen und Urhebern der SSA, die gleichzeitig Mitglied der URH sind, dabei helfen, neue humoristische Bühnenwerke zu verfassen.

Drei Unterstützungsbeiträge von je CHF 6’000.- pro Jahr

Eingabetermine: 29 Januar 2025

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Unterstützung für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks

Jährlicher Gesamtbetrag CHF 18’000.-.

Eingabetermine: 29 Januar 2025

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Unterstützung für Bestellungen von Bühnenwerken

Jährlicher Gesamtbetrag Fr. 70’000.-

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, aber mindestens 6 Monate vor der ersten Aufführung.

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Stipendien für Komponisten von Bühnenmusik

Bis zu 10 Stipendien; Gesamtbetrag Fr. 36’000.-

Anmeldeformular

Eingabetermin: 3. Februar / 29. April / 11. August / 28 Oktober 2024

Die Bewerbung muss mindestens drei Monate vor der Premiere eingereicht werden.

Stipendien für Komponisten musikdramatischen Werken

Der Kulturfonds der Société Suisse des Auteurs (SSA) fördert das Entstehen von musikdramatischen Werken (Musicals, Opern, Operetten usw.) und stellt dazu Stipendien für Komponisten und Komponistinnen sowie Stipendien für Librettisten und Librettistinnen im
jährlichen Gesamtbetrag von CHF 30’000.- zur Verfügung. Die Komposition und/oder das Libretto muss original und unveröffentlicht sein und sich im Projektstadium oder am Arbeitsanfang befinden.

Anmeldeformular

Eingabetermin: 29. April / 28 Oktober 2024

Wenn eine Vorstellung programmiert ist, muss das Dossier mindestens sechs Monate vor der Premiere eingereicht werden.

Stipendien für die Übersetzung von Theaterstücken

Der SSA-Kulturfonds verleiht jährlich bis zu fünf Stipendien im Gesamtbetrag von CHF 5’000.- für Übersetzer und Übersetzerinnen von Theaterstücken, die von Schweizer Autor und Autorinnen stammen.

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.

Anmeldeformular

Externe Unterstützungsgesuche

Der Kulturfonds der SSA konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren hauptsächliche Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind.

Der Kulturfonds kann jedoch auch auf externe Unterstützungsgesuche eingehen, falls diese den im Allgemeinen Reglement definierten Zwecken entsprechen und insbesondere den folgenden Kriterien entsprechen:

  • Externe Unterstützungsgesuche sind Unterstützungen für Projekte, die von kulturellen Strukturen der darstellenden Künste getragen werden und nicht für eine andere Unterstützungsgesuche des Kulturfonds der SSA in Frage kommen.
  • Kompanien und einzelne Autorinnen und Autoren können keinen Antrag stellen.
  • Diese Beihilfen sollen nicht die Produktion unterstützen, sondern vielmehr die Arbeit des Schreibens /choreografischen Schreibens und der Verbreitung der Werke zu fördern.
  • Die gewährte Unterstützung wird in der Regel 20% des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten.

Die Kommissionen der Verwaltungsrats entscheiden über die Unterstützungsleistungen.

Eingabetermin: 11. Februar / 6. Mai / 19. August / 4. November 2024