Inkasso und Auszahlung

Die SSA zieht Entschädigungen für die Nutzung der Werke bei den Werknutzer/innen ein und leitet sie an die Urheber/innen resp. die Berechtigten weiter. Die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt grundsätzlich gemäss der effektiven Nutzung der einzelnen Werke. Die Nutzungsart der Werke sowie die Berechnungsgrundlagen werden bei der Abrechnung detailliert ausgewiesen.

Häufig melden die Werknutzer/innen ihre Nutzungen der SSA spontan oder aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen. Die SSA verfolgt aber die Werknutzungen auch selbst auf unterschiedliche Weise.

Senderechte

Die SSA handelt mit den Radio- und Fernsehanstalten periodisch den Preis der Nutzung ihres Repertoires aus und stellt ihnen entsprechend Rechnung. Diese Gesamteinnahmen werden gemäss Ausstrahlungsdauer der einzelnen Werke auf die Urheberinnen und Urheber aufgeteilt, wobei Minutentarife angewendet werden, deren Höhe von der Werkkategorie sowie Kriterien wie Ausstrahlungszeit, Erstausstrahlung oder Wiederholung, 1. oder 2. Senderkette usw. abhängig ist. Die Ausschüttung erfolgt monatlich aufgrund eines provisorischen Tarifs und wird gegebenenfalls bei Vorliegen der definitiven Zahlen durch eine spätere Zuteilung ergänzt.

Aufführungsrecht für die Bühne

Die Aufführungsentschädigungen werden für jedes Werk pro Aufführungsserie eingezogen und direkt der Urheberin oder dem Urheber gutgeschrieben. Berechnet wird ein proportionaler Anteil am Ertrag des Billettverkaufs oder ein Minimalbetrag pro verfügbarem Platz (bei Gastspielen und Tourneevorstellungen ein Prozentanteil des Verkaufspreises der Aufführung). Für Schülertheater und Schulvorstellungen professioneller Truppen gelten spezielle Bedingungen.

Zugänglichmachung

Die entsprechenden Vergütungen für das Zugänglichmachen unterliegen Verwertungs- und Verteilungsregelungen, die so verschieden sind wie diese Nutzungsart. Das am häufigsten vorkommende Beispiel ist Video-on-Demand.

Vervielfältigung

Die Entschädigungen für Herstellung und Vertrieb von Werkexemplaren (bespielte Ton- und Tonbildträger) werden bei den entsprechenden Verlagshäusern eingezogen.

Die Rechte der zwingend kollektiven Verwertung

Die fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften (SSA, SUISSIMAGE, SUISA, ProLitteris, Swissperform) handeln für jeden Bereich mit den entsprechenden Verbänden der Werknutzer/innen einen gemeinsamen Tarif aus und bezeichnen die jeweils für das Inkasso zuständige Verwertungsgesellschaft. Die eingezogenen Entschädigungen werden entsprechend der Repertoire-Anteile auf die Verwertungsgesellschaften aufgeteilt und von diesen an die betroffenen Mitglieder ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt jährlich. Die SSA ist geschäftsführende Gesellschaft für den Gemeinsamen Tarif 14 bzgl. des neuen Vergütungsanspruchs für Video-on-Demand.

Internet, soziale Netzwerke und mobile Geräte

Die Nutzung im Internet, auf sozialen Netzwerken und auch auf mobilen Geräten kann sehr unterschiedliche Formen annehmen, die jeweils durch spezifische Bedingungen geregelt sind.
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Inkasso im Ausland

Die SSA hat mit den meisten ausländischen Urheberrechtsorganisationen, die in den gleichen Bereichen tätig sind, Verträge über eine gegenseitige Vertretung abgeschlossen. Jede Gesellschaft zieht auf ihrem Territorium die Entschädigungen gemäss ihren eigenen Tarifen ein und überweist sie der entsprechenden Schwestergesellschaft. In einigen Fällen, vor allem bei Bühnenaufführungen, kann die SSA in den Ländern oder Bereichen, in denen sie keine Vertretung hat, direkt tätig werden.

Rechte in Verlagsverträgen für übersetzte Bühnenwerke

Die SSA verwaltet die Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den Verlagshäusern, wenn es um Verlagsverträge für Übersetzungen von Bühnenwerken geht. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter unterbreiten der SSA die Verträge vor der Unterzeichnung. Die vom Verlagshaus geschuldeten Entschädigungen werden über die SSA ausgezahlt. Diese wacht über die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen.

Anteil der SSA

Von den einkassierten Werknutzungsentschädigungen behält die SSA einen je nach Nutzungsart unterschiedlichen Anteil zurück, um damit ihren eigenen Aufwand zu finanzieren und die Kultur- und Sozialfonds zu alimentieren (Durchschnitt 2023: 10.28%).