Mitglied werden
Um in den Genuss der Leistungen der SSA zu kommen, müssen Sie Mitglied der SSA werden (Genossenschafter/in oder Auftraggeber/in).
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Der Beitritt zur SSA ist gratis.
Aufnahmebedingungen
- Sie schaffen Werke vom Typ des SSA-Repertoires oder haben Rechte an solchen Werken.
- Ihr WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann.... wird aufgeführt, gesendet oder in anderer relevanter Form genutzt.
- Die Rechte sind nicht bereits an einen Dritten abgetreten worden (Verleger, Theater, Truppe, Produzent oder eine andere VerwertungsgesellschaftIn der Schweiz gibt es fünf Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte: ProLitteris, SSA, SUISSIMAGE, SUISA, SWISSPERFORM...).
Fordern Sie die Beitrittsunterlagen beim Sekretariat an!
Bitte beachten:
- Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Rechte einzelner Werke oder eines bestimmten RepertoiresGesamtheit der Werke einer bestimmten Verwaltungskategorie im Auftragsverhältnis der SSA zu übertragen, ohne selbst Genossenschafter/in zu werden.
- Die Rechtsnachfolge verstorbener Mitglieder der SSA wird in Form eines VerwaltungsauftragsVertrag, mit welchem ein Urheber/eine Urheberin oder ein Rechtsinhaber der SSA einen Auftrag für die Verwaltung gewisser Rechte überträgt und damit Auftraggeber der SSA wird... geregelt.
Doppelmitgliedschaft als Urheber/inNatürliche Person, die ein Werk schafft bei SSA und SUISSIMAGE ist ausgeschlossen. Es ist aber möglich, bei der SSA Mitglied als Urheber/inNatürliche Person, die ein Werk schafft und gleichzeitig bei SUISSIMAGE Mitglied als Produzent/in zu sein.