Beim Electronic Sell Through („ESTBeim Electronic Sell Through („EST“) bezahlt der Schweizer Endabnehmer oder ein Intermediär dem Nutzer ein bestimmtes einmaliges Entgelt, damit der Nutzer dem Schweizer Endabnehmer ein bestimmtes audiovisuelles Werk so zugänglich macht, dass er es herunterladen und ohne durch den Nutzer beschränkte Zeitdauer konsumieren kann. (GT 14)“) bezahlt der Schweizer Endabnehmer oder ein Intermediär dem Nutzer ein bestimmtes einmaliges Entgelt, damit der Nutzer dem Schweizer Endabnehmer ein bestimmtes audiovisuelles WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. so zugänglich macht, dass er es herunterladen und ohne durch den Nutzer beschränkte Zeitdauer konsumieren kann. (GT 14)