Dem virtuellen Publikum eine Live-Vorstellung anbieten, die in einem Saal mit reduzierter Kapazität gegeben wird.
Dies ist eine der neuen, durch die Pandemiebekämpfung entstandenen Formen, für sein Publikum da zu sein. Die SSA berechnet in diesem Fall die Entschädigungen auf den Einnahmen zum selben Ansatz wie für die physische Vorstellung.
Diese Berechnungsart gilt nur für Übertragungen zu fixen Zeiten. Kann das Publikum zu einem Zeitpunkt seiner Wahl und von einem beliebigen Ort aus auf den Inhalt zugreifen, wird die Nutzung als „Video on DemandÜbertragungsform in digitalen Netzen, die es dem Benutzer erlaubt, audiovisuelle Werke eines Anbieters zu einem beliebigen Zeitpunkt und in einem beliebigen Ort ab digitalen Datenbanken zu beziehen. Im Gegensatz zu Pay-per-view und Near-video-on-demand ist das Angebot an keine durch ein Programm determinierte Chronologie gebunden. Dieses Verfahren bedingt eine vorübergehende Reproduktion der Daten auf verschiedenen technischen Trägern.“ betrachtet und es gelten andere Bedingungen.
Veranstalterinnen und Veranstalter sollten dabei beachten, dass die Aufführungsbewilligungen und Verträge explizit eine solche Übertragung, die auch eine filmische Aufzeichnung der Produktion voraussetzt, vorsehen müssen.