Allgemeine Bedingungen für Bühnenvorstellungen

Die SSA arbeitet derzeit an allgemeinen Bedingungen für Bühnen­vorstellungen.

Diese sollen für die Saison 2026/2027 in Kraft treten, d.h. für Aufführungen ab August 2026.

Der Verwaltungsrat hat die Grundlagen für die Gespräche mit der FRAS und mit Veranstaltern, die keine Subventionen erhalten, gebilligt. Für die Anwendung dieser allgemeinen Bedingungen wird die SSA die bestehenden Verträge mit den Theatern und Veranstalterorganisationen, die in der Vergangenheit geschlossen wurden, aufkünden.

Ziel ist es, die Modalitäten der SSA für die Wahrnehmung der Urheberrechtsentschädigungen zu vereinfachen und zu veröffentlichen, damit sie sowohl für die Urheber/innen als auch für die Veranstalter transparenter werden. Die allgemeinen Bedingungen sollen alle Fälle abdecken, in denen die SSA die Rechte von Urheberinnen und Urhebern an Theaterstücken, musikdramatischen Werken oder Choreografien wahrnimmt.

Die allgemeinen Bedingungen werden auf dem aktuellen Tarif für Berufstheater basieren.