SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen. SRG TV – Endgültiger Tarif 2023
Eine Zusatzzahlung wird an Urheberinnen und Urheber geleistet, deren Werke im Jahr 2023 auf den Fernsehkanälen und auf den Radiokanälen der SRG ausgestrahlt wurden.
Diese zusätzliche Verteilung von Entschädigungen basiert auf einem Zuschlag von Fr. 0,10/Minute pro Punkt im Fernsehen, was 17.64% der bereits ausbezahlten Beträge entspricht, und von 0,05 Franken/Minute pro Punkt beim Radio. Die Unterschiede zwischen den Inkasso- und Verteilungssystemen verlangen eine gewisse Vorsicht bei der Festlegung des provisorischen Tarifs.
Dank besonderer Phänomene im Geschäftsjahr 2023 konnte der Rückbehalt zur Deckung der Kosten der SSA gesenkt werden, was es ihr ermöglicht, diese zusätzliche Zahlung vorzunehmen.
Die Auszahlung erfolgt im März für Radioausstrahlungen, Ende April 2025 für TV-Nutzungen.
Infos zu den Tarifen unter: https://ssa.ch/de/dokumente/tarife-fuer-urheber-innen/