Die SSA ist nun auch in Litauen vertreten

Die Rechte an Ihren Bühnenwerken sind somit besser gewahrt. Die litauische Urheberrechtsgesellschaft LATGA und die SSA haben ein Gegenseitigkeitsabkommen bezüglich des dramatischen Repertoires geschlossen.

Wenn Ihre Werke in Litauen aufgeführt oder auf andere Weise genutzt werden – beispielsweise in einer Radiosendung –, wird unsere Schwestergesellschaft die Entschädigungen für Sie einziehen und an uns weiterleiten. Sie werden Ihnen ohne weitere Abzüge durch die SSA innerhalb eines Monats nach Erhalt weitergeleitet.

Umgekehrt kassiert und verteilt die SSA die Tantiemen für Urheberinnen und Urheber, die Mitglied der in Vilnius ansässigen LATGA sind .

Die SSA verfügt über rund zwanzig solcher Gegenseitigkeitsverträge im Bereich der Bühnenkünste: Die Liste finden Sie hier.

Und sie kann direkt tätig werden, um für Aufführungen in zahlreichen anderen Gebieten, darunter Deutschland, Österreich, die Niederlande und die skandinavischen Länder, Entschädigungen für Sie einzuziehen – unter der Voraussetzung, dass Ihre Verträge mit der Produktion der Aufführung dies vorsehen.