Zur Erinnerung: Für die Verteilung bezüglich dramatischer Werke ist die SSA ist allein zuständig, wenn die Urheberin oder der Urheber Mitglied der SSA oder einer von ihr vertretenen Gesellschaft (SIAE, SACD…) ist.
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen unseren beiden Gesellschaften wurde vereinbart, dass im Falle einer Doppelmitgliedschaft die Genossenschafter/innen und Auftraggeber/innen der SSA das dramatische RepertoireGesamtheit der Werke einer bestimmten Verwaltungskategorie (das insbesondere Theaterstücke, Hörspiele, Sketche usw. umfasst) von ihrer Rechteeinbringung bei der ProLitterisVerwertungsgesellschaft für Literatur, Fotografie und bildende Kunst ausschliessen, um Repertoireüberschneidungen zwischen den Verwertungsgesellschaften zu vermeiden.
Wenn Sie bei der ProLitterisVerwertungsgesellschaft für Literatur, Fotografie und bildende Kunst angeschlossen sind, haben Sie in den letzten Tagen sicherlich deren Rundschreiben erhalten, in dem es insbesondere um eine neue Broadcast-Verteilung ging, d.h. eine Verteilung von Entschädigungen für Ausstrahlungen, und darum, dass die ProLitterisVerwertungsgesellschaft für Literatur, Fotografie und bildende Kunst berechtigt sei, Ihnen diese Vergütungen zu überweisen.
Sie sollten dieses RepertoireGesamtheit der Werke einer bestimmten Verwaltungskategorie nur bei der SSA und nicht bei der ProLitterisVerwertungsgesellschaft für Literatur, Fotografie und bildende Kunst anmelden. Letztere bleibt in Ihrem Fall für Ihre literarischen und plastischen Werke zuständig sowie für die Verteilung der Reprographierechte (Fotokopien, nur für Texte, die in ihrer schriftlichen Form verwendet werden).
Zur Erinnerung: Für die Verteilung bezüglich dramatischer Werke ist die SSA ist allein zuständig, wenn die Urheberin oder der Urheber Mitglied der SSA oder einer von ihr vertretenen Gesellschaft (SIAE, SACD…) ist.
Kontakt: mg@ssa.ch