Doppelmitglieder SSA und ProLitteris

Zur Erinnerung: Für die Verteilung bezüglich dramatischer Werke ist die SSA ist allein zuständig, wenn die Urheberin oder der Urheber Mitglied der SSA oder einer von ihr vertretenen Gesellschaft (SIAE, SACD…) ist.  

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen unseren beiden Gesellschaften wurde vereinbart, dass im Falle einer Doppelmitgliedschaft die Genossenschafter/innen und Auftraggeber/innen der SSA das dramatische Repertoire (das insbesondere Theaterstücke, Hörspiele, Sketche usw. umfasst) von ihrer Rechteeinbringung bei der ProLitteris ausschliessen, um Repertoireüberschneidungen zwischen den Verwertungsgesellschaften zu vermeiden.

Wenn Sie bei der ProLitteris angeschlossen sind, haben Sie in den letzten Tagen sicherlich deren Rundschreiben erhalten, in dem es insbesondere um eine neue Broadcast-Verteilung ging, d.h. eine Verteilung von Entschädigungen für Ausstrahlungen, und darum, dass die ProLitteris berechtigt sei, Ihnen diese Vergütungen zu überweisen.

Sie sollten dieses Repertoire nur bei der SSA und nicht bei der ProLitteris anmelden. Letztere bleibt in Ihrem Fall für Ihre literarischen und plastischen Werke zuständig sowie für die Verteilung der Reprographierechte (Fotokopien, nur für Texte, die in ihrer schriftlichen Form verwendet werden).

Zur Erinnerung: Für die Verteilung bezüglich dramatischer Werke ist die SSA ist allein zuständig, wenn die Urheberin oder der Urheber Mitglied der SSA oder einer von ihr vertretenen Gesellschaft (SIAE, SACD…) ist.

Kontakt: mg@ssa.ch