Der Kulturfonds der SSA konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren hauptsächliche Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind.
Der Kulturfonds kann jedoch auch auf externe Unterstützungsgesuche eingehen, falls diese den im Allgemeinen Reglement definierten Zwecken entsprechen und insbesondere den folgenden Kriterien entsprechen:
- Externe Unterstützungsgesuche sind Unterstützungen für Projekte, die von kulturellen Strukturen der darstellenden Künste getragen werden und nicht für eine andere Unterstützungsgesuche des Kulturfonds der SSA in Frage kommen.
- Kompanien und einzelne Autorinnen und Autoren können keinen Antrag stellen.
- Diese Beihilfen sollen nicht die Produktion unterstützen, sondern vielmehr die Arbeit des Schreibens /choreografischen Schreibens und der Verbreitung der Werke zu fördern.
- Die gewährte Unterstützung wird in der Regel 20% des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten.
Die Kommissionen der Verwaltungsrats entscheiden über die Unterstützungsleistungen.
Nächster Eingabetermin: 4. November 2024
Allgemeines Reglement des Kulturfonds