Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind gewechselt? Informieren Sie die SSA

Im Zusammenhang mit der Auszahlung Ihrer Entschädigungen aus dem Ausland muss die SSA über Ihr Wohnsitzland/Steuerdomizil informiert werden.

Wir bitten Sie, uns jede Änderung Ihres offiziellen Wohnsitzes innerhalb eines Monats mitzuteilen.

Viele Länder erheben eine Quellensteuer und die SSA bemüht sich, alles zu tun, um ihre Mitglieder in den Genuss von „Doppelbesteuerungsabkommen“ zu bringen, um diese Abzüge zu reduzieren.

Für weitere Auskünfte: info@ssa.ch

Infos auf der Website der SSA zum Thema Steuersitz und Quellensteuer:

https://ssa.ch/de/dokumente/mitgliedschaft/

https://ssa.ch/de/leistungen-fuer-urheber-innen/