Nothilfe Suisseculture sociale

Diese Nothilfe gehört zu den Massnahmen des Bundes, richtet sich spezifisch an Kulturschaffende, also auch an Urheberinnen und Urheber, und steht nach wie vor zur Verfügung. 

Wenn Sie aufgrund der vergangenen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) gegenwärtig in einer wirtschaftlichen Notlage sind und ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können Sie ein Gesuch um Nothilfe über dieses Portal stellen: https://nothilfe.suisseculturesociale.ch/de/.
Die Einreichfrist für jede Periode ist auf der Eingangsseite angegeben. Achten Sie darauf, dass eine rückwirkende Bearbeitung nicht möglich ist.

Zu beachten ist auch, dass es sich bei Nothilfe nicht um Ausfallentschädigung handelt, sondern um eine Absicherung des existentiellen Grundbedarfs (analog der Sozialhilfe). Suissculture sociale empfiehlt allen anspruchsberechtigten Kulturschaffenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, jetzt ein Gesuch einzureichen und nicht zu warten, bis alle Reserven aufgebraucht sind.