Eine gemeinsame WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind oder zwei einzelne?
Wenn Sie z.B. eine Choreografie geschrieben haben, die sich in einen Theatertext einfügt, stellt sich folgende Frage: soll sie zusammen mit dem Hauptwerk angemeldet werden – oder davon getrennt, als zusätzliches Element?
Im ersten Fall wird die WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind daraus eher ein Gemeinschaftswerk machen. Gemäss Urheberrechtsgesetz kann das Gemeinschaftswerk nur mit gemeinsamer Zustimmung all seiner Urheberinnen und Urheber genutzt werden. Wenn eine Truppe das gemeinsame WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. aufführen will und Ihre Miturheberin/Ihr Miturheber begründeterweise und guten Glaubens dagegen ist, kann das die Nutzung des Werks verhindern. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Sie Ihren Werkteil in diesem Fall getrennt nutzen dürfen, aber nur, wenn dies der Verwertung des Gemeinschaftswerks keinen Abbruch tut. Was für Sie gilt, gilt auch für den Urheber des Hauptwerks (Theatertext): sie oder er riskiert eine Blockierung durch den Choreografen, wenn er das WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. künftig ohne die Choreografie aufführen oder diese durch eine andere ersetzen will. Die Situationen, die aus einer gemeinsamen WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind entstehen können, sind also mitunter sehr komplex.
Ihre Choreografie getrennt vom Hauptwerk anzumelden, ist also eine Möglichkeit für die Urheberinnen und Urheber anzuerkennen, dass jeder Beitrag einzeln benutzt werden kann.
Wie auch immer das WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. angemeldet wird: Wenn Sie von vornherein mit der anderen Urheberin/dem anderen Urheber ausmachen wollen, wie jeder Beitrag verwertet werden darf, raten wir Ihnen, dazu frühzeitig eine kurze aber klare schriftliche Abmachung zu treffen.
Wir haben hier eine Choreografie als Beispiel genommen, aber das Prinzip gilt natürlich für alle zusätzlichen Werke, egal welchen Genres.
Werkanmeldungsformulare auf der SSA-Website