Programme, die aus humoristischen Darbietungen bestehen

Die SSA hat beschlossen, ihr Verfahren für Programme zu ändern, die aus humoristischen Darbietungen zusammengesetzt sind.

Für diese Comedyclubs, die in der Westschweiz enorm Erfolg haben, verlangen wir nun vom Veranstalter, dass er uns die Details der Zusammenstellung der Show – Sketch für Sketch, Künstler/in für Künstler/on – des Abends liefert.

Die SSA kann dann die Entschädigungen auf dieser Grundlage verteilen, ohne dass die Urheberinnen und Urheber eine neue, für den Abend spezifische Werkanmeldung einreichen müssen.

Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage der Dauer der einzelnen Elemente, aus denen sich das Programm zusammensetzt. Die SSA verwendet als Grundlage entweder die Gesamtsumme der für den Abend gezahlten Gagen oder die Gesamteinnahmen, je nachdem, welche Formel für alle Urheberinnen und Urheber vorteilhafter. In einigen spezifischen Fällen stellt die SSA Pauschalbeträge in Rechnung.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir daran erinnern, dass es für die Urheberinnen und Urheber von Comedyshows von Vorteil ist, uns auch die Liste der Sketche zukommen zu lassen, wenn sie ihr Werk bei der SSA anmelden. Wenn ein Sketch in einem anderen Kontext wieder aufgenommen wird, verfügt die SSA über die notwendigen Informationen, um ihn für die Wahrnehmung und Auszahlung der Tantiemen zu identifizieren. Diese Liste kann auch von Bedeutung sein, um die Urheberschaft eines Sketchs nachzuweisen, d. h. ein Element zu haben, das beweist, dass die betreffende Urheberin oder der betreffende Urheber den Sketch zuerst geschaffen hat.