Unterstützungen für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks

Der Kulturfonds der SSA vergibt jährlich drei Stipendien in Höhe von je CHF 6000.- an aufstrebende Comedians sowie drei Stipendien in Höhe von je CHF 6000.- an gestandene Comedians.

Voraussetzungen für aufstrebende Comedians:

  • Erstellung einer neuen Show mit einer Dauer von etwa 60 Minuten
  • Autor oder Autorin mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in der Schweiz sein
  • Maximal eine humoristische Bühnenwerke mit einer Dauer von mehr als 60 Minuten vorweisen können.

Bedingungen für gestandene Comedians:

  • Mitglied der SSA oder der Union Romande de l’Humour (URH) sein
  • Mindestens zwei professionelle humoristisches Bühnenwerke mit einer Dauer von mindestens einer Stunde erstellt und aufgeführt haben
  • Sich in der Projektphase oder am Anfang des Schreibprozesses befinden
  • Maximal zwei Darsteller (Schauspieler, die den Text auf der Bühne vortragen) benötigen.

Eine professionelle und unabhängige Jury aus drei Personen aus der Branche prüft die Bewerbungen und vergibt die Stipendien.

Bewerbungsschluss: 29. Januar 2026.

Link zu den Formularen und Reglementen.