Urheberrechtsentschädigungen aus Italien

Unsere italienische Schwestergesellschaft SIAE informiert uns über ein laufendes Besteuerungsprüfungsverfahren.

Auf auszuzahlenden Entschädigungen werden deshalb momentan 30% abgezogen, was der vollen Quellensteuer in Italien entspricht. Falls später Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen, wird die Differenz zwischen dem vollen Ansatz von 30% und dem Konventionssatz (5% für steuerrechtlich in der Schweiz Ansässige) nachträglich ausbezahlt. Der Prüfungsentscheid sollte 2020 fallen.