Von den SSA/SRG-Verträgen ausgeschlossene Werke

Von den SSA/SRG-Verträgen ausgeschlossene Werke – Senderechte & Zurverfügungstellung 

Die Liste der Werke, die von den SSA/SRG-Verträgen ausgeschlossen sind, wurde nach der Unterzeichnung der neuen, ab 1.1.2021 gültigen Verträge mit der RTS und der RSI aktualisiert und u.a. auch betreffend SRF präzisiert.
Sie finden diese Liste hier.

Urheberinnen und Urheber, Drehbuchautor/innen, Journalist/innen, Regisseur/innen, bei denen die SRG solche Inhalte in Auftrag gibt, allenfalls über eine externe Produktionsfirma, müssen ihre Senderechte und/oder Zurverfügungstellungsrechte direkt mit ihrer Auftraggeberin oder ihrem Auftraggeber regeln. Die SSA zahlt für diese Werke weder Senderechtsentschädigungen noch Entschädigungen für die Zurverfügungstellung aus.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Abteilung Audiovision der SSA. Der Rechtsdienst steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung, insbesondere für Ihre Verträge.

Kontakt: info@ssa.ch