Wie Ihre Urheberverträge mit einer Produktionsfirma unterzeichnen?

Eine traditionelle handschriftliche Unterschrift auf Papier hat immer noch einen wesentlichen Vorteil gegenüber der Bequemlichkeit einer elektronischen Standard-Signatur.

Sie können damit leicht eine Aufhebung des Rechtsvorschlags erwirken und schneller die Zahlung Ihrer Auftragsprämie oder anderer Ihnen zustehender Beträge erzwingen, wenn die Filmproduktionsfirma oder Ihr Vertragspartner ihre/seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Damit ein Gericht (im summarischen Betreibungsverfahren) den Vertrag als gültigen Schuldanerkennungstitel betrachten kann, ist es nämlich nach wie vor notwendig, dass die Unterschrift handschriftlich auf dem Vertragspapier geleistet wird. Nur die qualifizierte elektronische Signatur, die kostenpflichtig ist und strengen Vorschriften unterliegt, ist der handschriftlichen Unterschrift gleichwertig.

Wenn Sie es wünschen oder dem Vorgehen zustimmen, wird die SSA jedoch Ihre audiovisuellen Urheberverträge, wenn diese auf den SSA-Musterverträgen basieren, elektronisch mitunterzeichnen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Informationsnotiz «Elektronische oder handschriftliche Signatur, wie Ihre Urheberverträge mit einer Produktionsfirma unterzeichnen?», die die SSA kürzlich veröffentlicht hat.