Zusatzentschädigung für SRG-TV-Ausstrahlungen 2022

Senderechte SRG TV – Endgültiger Tarif 2022

Eine Zusatzzahlung wird an Urheberinnen und Urheber geleistet, deren Werke im Jahr 2022 auf den Fernsehkanälen der SRG ausgestrahlt wurden.

Diese zusätzliche Verteilung von Entschädigungen basiert auf einem Zuschlag von Fr. 0,10/Minute pro Punkt im Fernsehen, was 11.76% der bereits ausbezahlten Beträge entspricht. Die Unterschiede zwischen den Inkasso- und Verteilungssystemen verlangen eine gewisse Vorsichtbei der Festlegung des provisorischen Tarifs.
Dank besonderer Phänomene im Geschäftsjahr 2022 konnte der Rückbehalt zur Deckung der Kosten der SSA gesenkt werden, was es ihr ermöglicht, diese zusätzliche Zahlung vorzunehmen.
Die Auszahlung erfolgt Ende Februar 2025.

Infos zu den Tarifen unter: https://ssa.ch/de/dokumente/tarife-fuer-urheber-innen/