Aktuell

Ein Werk für die Bühne bearbeiten oder übersetzen

Einige grundlegende Regeln sind zu beachten, wenn man ein bereits bestehendes Werk für eine Bühnenproduktion übersetzen oder bearbeiten möchte. Rechtliche Grundlagen Laut Urheberrechtsgesetz entscheidet die Urheberin oder der Urheber, «ob, wann und wie das Werk verwendet wird». Die Urheberin oder der Urheber eines vorbestehenden Werks hat also das Kontrollrecht… Read More

Haben Sie ein Werk anzumelden?

Je früher Sie der SSA Ihr Werk anmelden, desto schneller erhalten Sie die Entschädigungen.   Sobald das Werk fertiggestellt ist, muss es bei der SSA angemeldet werden. Dazu stehen die Formulare «Werkanmeldung» zur Verfügung.    Eine Werkanmeldung enthält Informationen zur Werkidentität (Titel, Dauer, usw.), aber… Read More

Haben Sie das Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind gewechselt?

Im Zusammenhang mit der Auszahlung Ihrer Entschädigungen aus dem Ausland muss die SSA über Ihr Wohnsitzland/Steuerdomizil informiert werden. Wir bitten Sie, uns jede Änderung Ihres offiziellen Wohnsitzes innerhalb eines Monats mitzuteilen. Viele Länder erheben eine Quellensteuer und die SSA bemüht sich, alles zu tun, um ihre Mitglieder in den Genuss… Read More

Externe Unterstützungsgesuche

Der Kulturfonds der SSA konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren hauptsächliche Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind. Der Kulturfonds kann jedoch auch auf externe Unterstützungsgesuche eingehen, falls diese den im Allgemeinen Reglement definierten Zwecken entsprechen… Read More

Unterstützungen für das Verfassen eines humoristischen Bühnenwerks

Der Kulturfonds der SSA fördert die Entwicklung und das Verfassen von humoristischen Originalwerken. Die SSA gewährt hierfür pro Jahr maximal drei Unterstützungsbeiträge zu je CHF 6’000.- für aufstrebende Urheber/innen sowie maximal drei Unterstützungsbeiträge pro Jahr für gestandene humoristische Urheber/innen. Bedingungen aufstrebende Urheber/innen: Urheber und Urheberin der/die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt… Read More

Neue Website: Artists take action

Mehrere Jobs, befristete Anstellungen, selbstständige Tätigkeit, Auslandaufenthalt, tiefes Einkommen: Kulturschaffende kennen facettenreichere Arbeitsverhältnisse als die meisten anderen Berufstätigen in der Schweiz. Deshalb kommt ihre soziale Sicherheit oft zu kurz. Suisseculture Sociale entwickelt deshalb einen einfach verständlichen und umfassenden Ratgeber. Er soll im Herbst 2024 veröffentlicht werden und… Read More