Einige grundlegende Regeln sind zu beachten, wenn man ein bereits bestehendes Werk für eine Bühnenproduktion übersetzen oder bearbeiten möchte. Rechtliche Grundlagen Laut Urheberrechtsgesetz entscheidet die Urheberin oder der Urheber, «ob, wann und wie das Werk verwendet wird». Die Urheberin oder der Urheber eines vorbestehenden Werks hat also das Kontrollrecht… Read More
In Zusammenarbeit mit der Fédération des Arts de la Rue en Suisse (FARS) schreibt die SSA bis zu vier Stipendien für die Schaffung eines Werks der… Read More
Der brandneue « Swiss Series Storytelling Award SSA / Suissimage » wurde am 8. November im Rahmen des Geneva International Film Festival – GIFF an Les Indociles von Joanne Giger, Camille Rebetez, Delphine Lehericey, Aurélie Champagne und Olivier Volpi verliehen. Ebenfalls an diesem Abend wurden die 8 Gewinner/innen Projekte des… Read More
Die Internationale Kurzfilmtagen fanden vom 5. bis 10. November in Winterthur statt. Der Preis für den besten Schweizer Film an den Internationalen Kurzfilmtagen Winterthur 2024, gestiftet von der Société Suisse des Auteurs (SSA) und Suissimage, wurde Mona Jelić für ihren Film „2mm“ verliehen. Herzliche Glückwünsche an Mona! Internationale Kurzfilmtage… Read More
In Zusammenarbeit mit t. Theaterschaffen Schweiz schreibt der Kulturfonds der SSA jährlich bis zu 4 Stipendien aus, die sich an Autor/innen–Interpret/innen… Read More
Je früher Sie der SSA Ihr Werk anmelden, desto schneller erhalten Sie die Entschädigungen. Sobald das Werk fertiggestellt ist, muss es bei der SSA angemeldet werden. Dazu stehen die Formulare «Werkanmeldung» zur Verfügung. Eine Werkanmeldung enthält Informationen zur Werkidentität (Titel, Dauer, usw.), aber… Read More
Im Zusammenhang mit der Auszahlung Ihrer Entschädigungen aus dem Ausland muss die SSA über Ihr Wohnsitzland/Steuerdomizil informiert werden. Wir bitten Sie, uns jede Änderung Ihres offiziellen Wohnsitzes innerhalb eines Monats mitzuteilen. Viele Länder erheben eine Quellensteuer und die SSA bemüht sich, alles zu tun, um ihre Mitglieder in den Genuss… Read More
Der Kulturfonds der SSA konzentriert seine Aktivitäten auf das Verfassen eigener oder in Partnerschaft entwickelter Förderprogramme (Stipendien, Preise, Unterstützungen), deren hauptsächliche Begünstigte die Urheber und Urheberinnen von Bühnen- und audiovisuellen Werken sind. Der Kulturfonds kann jedoch auch auf externe Unterstützungsgesuche eingehen, falls diese den im Allgemeinen Reglement definierten Zwecken entsprechen… Read More
Der Kulturfonds der SSA fördert die Entwicklung und das Verfassen von humoristischen Originalwerken. Die SSA gewährt hierfür pro Jahr maximal drei Unterstützungsbeiträge zu je CHF 6’000.- für aufstrebende Urheber/innen sowie maximal drei Unterstützungsbeiträge pro Jahr für gestandene humoristische Urheber/innen. Bedingungen aufstrebende Urheber/innen: Urheber und Urheberin der/die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt… Read More
Mehrere Jobs, befristete Anstellungen, selbstständige Tätigkeit, Auslandaufenthalt, tiefes Einkommen: Kulturschaffende kennen facettenreichere Arbeitsverhältnisse als die meisten anderen Berufstätigen in der Schweiz. Deshalb kommt ihre soziale Sicherheit oft zu kurz. Suisseculture Sociale entwickelt deshalb einen einfach verständlichen und umfassenden Ratgeber. Er soll im Herbst 2024 veröffentlicht werden und… Read More