Filmausschnitte in Bühnenproduktionen

Wenn eine Truppe einen Filmausschnitt in einer Theater- oder Tanzproduktion nutzen will, muss sie dazu die Bewilligung der Rechtsinhaber erhalten. Da Filmausschnitt selten als Kommentar, Referenz oder Ausführung genutzt werden, gilt hier das Zitatrecht nicht.

Die Adresse der Rechtsinhaber kann man beim Schweizer Vertrieb des Films erhalten. Um den Vertrieb ausfindig zu machen, die Datenbank www.procinema.ch sehr nützlich.

Geschützte Filmausschnitte in einer Bühnenproduktion zu nutzen und zu projizieren ist etwas anderes als aus einem Film eine Theaterbearbeitung zu machen. Für Zweiteres muss man eine Bewilligung zur Filmbearbeitung einholen.