Schreiben verschiedene Autor/inn/en an einem DrehbuchOriginalwerk oder Bearbeitung eines bestehenden Werks, das als Vorlage für die Herstellung eines Films dient, müssen sie am Ende festlegen, wem wieviele Anteile an Urheberschaft zustehen. Dies führt öfters zu Konflikten, die kaum lösbar scheinen. Doch nun gibt es (endlich) eine Begutachtungsstelle für Drehbuchkonflikte, die sich genau diesem Problem widmet.
Ins Leben gerufen und unterstützt von ARF/FDS, SRG SSR, SSA und SuissimageSuissimage nimmt kollektiv die Urheberrechte an Filmen und audiovisuellen Werken wahr. Sie verttrit Drehbuchautor/innen und Regisseur/innen sowie von Inhaberinnen von Urheberrechten wie Filmproduzentinnen wahr. Quelle: www.suissimage.ch, steht die Dienstleistung allen Mitgliedern und Auftragnehmern dieser Institutionen für ein bescheidenes Honorar zur Verfügung. Unabhängige Expertinnen und Experten lesen die anonymisierten Drehbuchversionen und schreiben ein Gutachten über die Aufteilung der schöpferischen Anteile. Dieses Gutachten soll Streit schlichten und bei allfälligen Verhandlungen als Basis dienen.
Die Abwicklung der Gesuche und Gutachten übernimmt die Anwaltskanzlei Fuhrer Marbach in Bern, womit ein möglichst unparteiisches Verfahren gewährleistet werden soll.
Reglement und Gesuchsformular sind hier zu finden: https://www.fmp-law.ch/de/dienstleistungen/begutachtungsstelle-fuer-drehbuchkonflikte
In Zukunft werden Drehbuchautor/inn/en bei Konflikten hoffentlich rascher zu einer alle zufriedenstellenden Lösung finden.