Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: was sind die Herausforderungen?

Im Zusammenhang mit künstlerischem Schaffen wirft der Gebrauch künstlicher Intelligenz derzeit auf mehreren Ebenen Fragen auf.

Verwendung bestehender Kunstwerke für das Training von Algorithmen
KI-Systeme wie ChatGPT oder Midjourney üben ihre Fähigkeiten in erster Linie mit Inhalten, die sie im Internet finden. Wenn man für diese Nutzung geschützter Werke nicht die Zustimmung der Rechteinhaber/innen einholt und diese nicht entschädigt, liegt nach Schweizer Recht eine Urheberrechtsverletzung vor.

Generierung von Inhalten – mit Hilfe von oder durch künstliche Intelligenz?
Bei den Produktionsweisen, die auf KI zurückgreifen, muss unterschieden werden zwischen:

  • Werken, die von Menschen geschaffen wurden, die während des kreativen Prozesses auf Werkzeuge der künstlichen Intelligenz zurückgreifen;
  • Inhalten, die vollständig von einem System künstlicher Intelligenz und ohne menschliches Zutun erzeugt werden.

Im ersten Fall greifen die Urheberinnen und Urheber in den Herstellungsprozess ein und verleihen dem Ergebnis dadurch einen individuellen Charakter – ein wesentliches Kriterium für den Status eines geschützten Werks. Es handelt sich also um Werke, die von Menschen mithilfe von KI-Systemen, -Werkzeugen oder -Techniken geschaffen wurden. In der audiovisuellen Branche gibt es bereits zahlreiche auf KI basierende Anwendungen, die das Schaffen von Inhalten unterstützen.

Nach der vorherrschenden Meinung über die Auslegung der gegenwärtigen internationalen und nationalen Urheberrechtsbestimmungen ist der Schutz für Produktionen, die von KI ohne menschliches Zutun erzeugt werden, hingegen ausgeschlossen.

Ausserdem würde jeder Versuch, Urheberrechtsschutz für eine Produktion ohne menschliches Zutun zu gewähren, den Urheberinnen und Urhebern den Anreiz nehmen, etwas zu schaffen – und Unternehmen, die KI entwickeln, oder Nutzerinnen und Nutzern, die KI verwenden, einen unangemessenen Schutz gewähren.

Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sind natürlich auch dann betroffen, wenn die Produkte generativer KI-Systeme ihren Quellen ähnlich sind und ein bereits bestehendes Werk oder eine bereits bestehende Darbietung erkennen lassen. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass nicht nur ein bestehendes Werk oder eine bestehende Darbietung verwendet, sondern auch bearbeitet wird, was natürlich die Bewilligung der Rechteinhaber/innen erfordern würde.

Grundsätze einer menschenzentrierten und kreativitätsfördernden Regulierung der KI
KI-Erzeugnisse zu niedrigen Kosten führen zu unlauterem Wettbewerb gegenüber von Menschen geschaffenen Werken. Der Wert der menschlichen Kreativität wird gemindert. Es ist daher Aufgabe der gesetzgebenden Instanzen, solche unfairen Wettbewerbssituationen zu verhindern und die KI zu regulieren. 

Damit KI der Gesellschaft dienen und die menschliche Kreativität stärken kann, müssen die grundlegenden Prinzipien der Bewilligung und Lizenzierung, der Vergütung und der Transparenz bezüglich der Nutzung geschützter Werke in Prozessen gelten. Verwertungsgesellschaften sind gut positioniert, um Urheberinnen und Urheber kollektiv zu vertreten und mit KI-Entwicklungsunternehmen zu verhandeln.

Auf europäischer Ebene gibt es bereits Bemühungen, den Einsatz von KI zu regulieren: Im Juni hat sich das Europäische Parlament auf einen ersten Gesetzesentwurf geeinigt. In der Schweiz hingegen hat die Diskussion auf politischer Ebene gerade erst begonnen.

Swisscopyright, der Zusammenschluss der Schweizer Gesellschaften für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, hat erste Antworten auf Fragen zum Urheberrecht im Schweizer Kontext vorbereitet.

Die Verwertungsgesellschaften, die weltweit künstlerische Schöpfungen schützen, werden sich gemeinsam mit den Berufsverbänden, welche die Interessen der Künstler/innen vertreten, entschieden gegen eine unerlaubte Plünderung von Werken und Darbietungen wehren.

Quellen:
SAA position paper: AI must serve society and enhance human creativity | SAA (saa-authors.eu)

https://www.swisscopyright.ch/de/news/news-detail/news/sessionsbrief-september-2023.html

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