Die SSA arbeitet mit zwei französischen Urheberrechtsgesellschaften zusammen, um die Rechte der SSA-Mitglieder auf den Plattformen YouTube und Dailymotion wahrzunehmen. Diese Sharing-Websites verpflichten sich, für die Werke, die sie online stellen, Urheberrechtsentschädigungen zu zahlen.
Die Urheberinnen und Urheber können Werke melden, die durch einen «offical user» bereitgestellt werden. Man kann davon ausgehen, dass dies der Fall ist, wenn es sich um eine Produktionsfirma, ein Fernsehunternehmen oder eine Institution handelt. Andernfalls überprüfen Sie am besten mit Ihrer Produktionsfirma, ob diese den Inhalt online gestellt hat. Je nachdem muss noch der Kanal geändert werden (s. dazu die Richtlinien auf YouTube oder Dailymotion). Urheberinnen und Urheber, die ihr WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. selber produzieren, müssen die gleiche Kontrolle vornehmen.
Die Urheberrechtsentschädigung kommt zur allfälligen durch die Videoplattform angebotene «Monetisierung» hinzu. Sie richtet sich nach der Anzahl Views und unter Berücksichtigung der Webwirtschaft.
Um die Verteilung der Rechte zu erleichtern, bitten wir Sie, uns Nutzungen auf diesen Plattformen zu melden, auch wenn die WerkanmeldungMeldung sämtlicher Angaben zu einem Werk, die für Inkasso und Auszahlung der Werknutzungsentschädigungen notwendig sind bei der SSA bereits erfolgte. Schicken Sie uns einfach die betreffenden Links auf Ihre Werke.
Kontakt zur Meldung und für weitere Infos: info@ssa.ch