Urheberorganisationen begrüssen den Fortschritt in der europäischen Politik für audiovisuelle Medien, namentlich bezüglich der Internetplattformen.
Die EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste ist in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun 21 Monate Zeit, sie in die nationalen Gesetzgebungen zu übertragen.
Die neuen Regeln gelten für alle Sendeanstalten, aber auch für Internetplattformen, die Video on DemandÜbertragungsform in digitalen Netzen, die es dem Benutzer erlaubt, audiovisuelle Werke eines Anbieters zu einem beliebigen Zeitpunkt und in einem beliebigen Ort ab digitalen Datenbanken zu beziehen. Im Gegensatz zu Pay-per-view und Near-video-on-demand ist das Angebot an keine durch ein Programm determinierte Chronologie gebunden. Dieses Verfahren bedingt eine vorübergehende Reproduktion der Daten auf verschiedenen technischen Trägern. und Sharing von Videos ermöglichen, wie z.B. Netflix, YouTube oder Facebook. Sie gelten auch für die Liveübertragung auf Sharingplattformen.
Die neuen Regeln garantieren:
- Einen besseren Schutz von Minderjährigen vor Gewalt, Hass, Terrorismus und schädlicher Werbung;
- Mechansimen, die kulturelle Vielfalt und unabhängige lokale Produktion garantieren, namentlich gegenüber in Drittländern ansässigen Sendern;
- mindestens 30% europäische Inhalte in Katalogen von Video-on-Demand-Plattformen.
Kommuniqué mit Link zum Volltext
Kurze Übersicht zur Richtlinie