Nothilfe Suisseculture Sociale

Diese Nothilfe gehört zu den Massnahmen des Bundes und richtet sich spezifisch an Kulturschaffende, also auch an Urheberinnen und Urheber. 

Wenn Sie aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind und ihre unmittelbaren Lebenskosten nicht mehr decken können, können Sie ein Gesuch um Nothilfe über dieses Portal stellen: https://nothilfe.suisseculturesociale.ch/de/
Einreichfrist für die Periode Oktober-Dezember: 20. Dezember 2020

Zu beachten ist, dass es sich bei Nothilfe nicht um Ausfallentschädigung handelt, sondern um eine Absicherung des existentiellen Grundbedarfs (analog der Sozialhilfe). Suissculture Sociale empfiehlt allen anspruchsberechtigten Kulturschaffenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, jetzt ein Gesuch einzureichen und nicht zu warten, bis alle Reserven aufgebraucht sind.

Aus Gründen der Dringlichkeit fasst Suisseculture Sociale die Zeit zwischen dem 26. September und dem 31. Dezember zu einer grösseren Periode zusammen, um in der Zeit vor Ende Jahr effizienter Hilfe leisten zu können.

Gesuche können nur jeweils bis zum 20. Kalendertag einer Bezugsperiode eingereicht werden. Eine rückwirkende Bearbeitung ist nicht möglich.
Alle Fristen bis Ende 2021 sind im Portal angegeben.