Ein Entwurf zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung wurde vom Bundesrat im November 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Dieser lehnt die Initiative «200 Franken sind genug!» ab, schlägt aber eine Senkung der Gebühren für Haushalte und Unternehmen ab 2026 vor.
In ihrer Stellungnahme begrüsst die SSA die Ablehnung der Initiative. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die Regierung zuerst über die Definition des Auftrags des audiovisuellen Service public und den Stellenwert der Kultur in den Programmen hätte konsultieren müssen, bevor sie über eine Gebührensenkung diskutiert. Mit anderen Worten: Zuerst muss das Ziel definiert werden, und erst dann die Mittel, um es zu erreichen.
Nach Ansicht der SSA ist die Senkung der Haushaltsgebühren angesichts der bereits angespannten Finanzlage der SRG nicht angebracht. Die von den Gerichten für verfassungswidrig erklärte Abgabe für Unternehmen sollte jedoch revidiert werden.
Die SSA betont die Bedeutung der SRG als Produzentin für Schweizer Urheberinnen und Urheber. Sie spielt eine wesentliche Rolle für die Verbreitung und Sichtbarkeit des Schweizer Kulturlebens und trägt damit auch zur Entlohnung der Künstler/innen bei. Für die SSA gibt es keine zwingende Trennung zwischen «Unterhaltung» und «Kultur»: Die Genossenschaft vereint Urheberinnen und Urheber, die ein breites kreatives Spektrum abdecken. Dieses reicht von anspruchsvollen zeitgenössischen und experimentellen Produktionen bis hin zu unterhaltsamen Revuen und Comedy-Shows; von kreativen Dokumentarfilmen bis hin zu fiktionalen Serien, die vom Publikum geschätzt werden – und nicht zu vergessen, die beliebten Festspiele mit einer grossen Anzahl von Amateurdarsteller/innen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss alle Geschmäcker bedienen.