Schliessen Sie so schnell wie möglich einen Vertrag ab

Bei den Verhandlungen über eine Werksbestellung tun Sie gut daran, den Auftraggeber so früh wie möglich darauf aufmerksam zu machen, dass die Urheberrechte nicht in den Honoraren oder der Auftragsprämie enthalten sind.

Indem Sie schriftlich darauf hinweisen – zum Beispiel in einem Dokument, welches die wichtigsten Elemente dieser Vereinbarung zusammenfasst –, dass Ihre Rechte von der SSA zu deren Bedingungen eingezogen werden, sichern Sie sich gegen allfällige für Sie ungünstige Auslegungen des Vertrags und künftige Komplikationen in der geplanten Zusammenarbeit ab.
Die SSA möchte Sie zudem für die Bedeutung sensibilisieren, die ein möglichst frühzeitiger Vertragsabschluss bei einer solchen Zusammenarbeit hat (im Prinzip vor Arbeitsbeginn), unter Vorbehalt der Intervention unserer Genossenschaft für die Verwaltung der Urheberrechte. Gleichzeitig können so die grundlegenden Punkte der Zusammenarbeit festgelegt werden.
Die SSA hält Musterverträge für Bestellungen von Bühnen- und audiovisuellen Werken bereit. Die Beratung durch unseren Rechtsdienst ist zudem für unsere Mitglieder kostenlos.

https://ssa.ch/de/dokumente/mustervertrag/