Schutz gegen Plagiat: ein paar Tipps

Hinterlegen Sie Ihr Werk (bei der SSA, einem Notariat o. ä.), bevor Sie es in Umlauf setzen. 

Die Hinterlegung kann zum Beweis beitragen, dass Ihr Werk vor dem allfälligen Plagiat existierte. Wenn spätere Werkfassungen sich deutlich von den vorhergehenden unterscheiden, sollte jedes Mal eine neue Hinterlegung erfolgen. Der Vermerk «Bei … unter der Nummer … hinterlegt» auf der Titelseite kann zudem abschreckend wirken.  

Darüber hinaus sollten Sie schriftliche Belege erstellen, die aufzeigen, dass Sie bestimmten Drittpersonen auf welche Weise auch immer Zugang zu Ihrem Werk gewährt haben, auch auf elektronischem Weg oder mittels persönlicher Übergabe. Wenn man Chancen haben will, in einem allfälligen Prozess Recht zu bekommen, muss man solche Beweiselemente vorlegen können. Anderenfalls können die Plagierenden sehr leicht behaupten, es handle sich um reinen Zufall, dass zwei Personen zur selben Zeit ähnliche Werke geschaffen haben:  

  • Erstellen und behalten Sie die Begleitschreiben zum Textversand (Briefe/Mails) an Drittpersonen, die Ihr Werk produzieren, verlegen, inszenieren, interpretieren könnten. 
  • Behalten Sie allfällige Antworten von diesen Personen. 
  • Wenn Ihr Werk Interesse geweckt hat und Sie eingeladen wurden, darüber zu diskutieren: Erstellen Sie eine Korrespondenz, die Bezug auf dieses Treffen nimmt. 
  • Wenn auf die Zustellung Ihres Texts nicht reagiert wird, verlangen Sie dessen Rücksendung und behalten die alles, was die Rücksendung begleitete.

Bedingungen für eine Werkhinterlegung bei der SSA: Jede künstlerische Schöpfung, die in das Repertoire der SSA fällt (dramatisches, musikdramatisches, audiovisuelles oder multimediales Werk) und die von mindestens einer Urheberin/einem Urheber, die/der Mitglied der SSA ist, geschaffen wurde, kann Gegenstand einer Hinterlegung sein. Andere Hinterlegungen sind nicht möglich. Eine Hinterlegung kann aufgrund des Volumens oder des Wesens des betreffenden Werks abgelehnt werden.   

Verwechseln Sie nicht Werkhinterlegung mit Werkanmeldung: Die Werkanmeldung steht an, wenn der Film gedreht ist oder das Bühnenwerk vor der Uraufführung steht. Sie ist eine Art Identitätskarte für das Werk und dessen Urheberschaft. Sie bestätigt seine Zugehörigkeit zum Repertoire der SSA und gilt als Vertrag zwischen allen Miturheberinnen und Miturhebern über die Aufteilung der Rechte, die die SSA auszahlt.  

Mehr Info: http://www.ssa.ch/de/content/manuskripthinterlegung