Schutz gegen Plagiat: ein paar Tipps

Hinterlegen Sie Ihr Werk (bei der SSA, einem Notariat o. ä.), bevor Sie es in Umlauf setzen…

Die Hinterlegung kann zum Beweis beitragen, dass Ihr Werk vor dem allfälligen Plagiat existierte. Wenn spätere Werkfassungen sich deutlich von den vorhergehenden unterscheiden, sollte jedes Mal eine neue Hinterlegung erfolgen. Der Vermerk «Bei … unter der Nummer … hinterlegt» auf der Titelseite kann zudem abschreckend wirken.

Darüber hinaus sollten Sie schriftliche Belege erstellen, die aufzeigen, dass Sie bestimmten Drittpersonen auf welche Weise auch immer Zugang zu Ihrem Werk gewährt haben, auch auf elektronischem Weg oder mittels persönlicher Übergabe. Wenn man Chancen haben will, in einem allfälligen Prozess Recht zu bekommen, muss man solche Beweiselemente vorlegen können. Anderenfalls können die Plagierenden sehr leicht behaupten, es handle sich um reinen Zufall, dass zwei Personen zur selben Zeit ähnliche Werke geschaffen haben:

  • Erstellen und behalten Sie die Begleitschreiben zum Textversand (Briefe/Mails) an Drittpersonen, die Ihr Werk produzieren, verlegen, inszenieren, interpretieren könnten.
  • Behalten Sie allfällige Antworten von diesen Personen.
  • Wenn Ihr Werk Interesse geweckt hat und Sie eingeladen wurden, darüber zu diskutieren: Erstellen Sie eine Korrespondenz, die Bezug auf dieses Treffen nimmt.
  • Wenn auf die Zustellung Ihres Texts nicht reagiert wird, verlangen Sie dessen Rücksendung und behalten die alles, was die Rücksendung begleitete.

Die Werkhinterlegung bei der SSA ist kostenlos, wenn die hinterlegende Person Mitglied der SSA ist und das Werk zum Repertoire der SSA gehört (Theaterstücke, musikdramatische, choreografische, audiovisuelle und multimediale Werke). In den anderen Fällen ist sie kostenpflichtig. Die Hinterlegung von Werken der bildenden Künste (Plastik, Malerei) ist nicht möglich.

Verwechseln Sie nicht Werkhinterlegung mit Werkanmeldung: die Werkanmeldung steht an, wenn der Film gedreht ist oder das Bühnenwerk vor der Uraufführung steht. Sie ist eine Art Identitätskarte für das Werk und dessen Urheberschaft. Sie bestätigt seine Zugehörigkeit zum Repertoire der SSA und gilt als Vertrag zwischen allen Miturheberinnen und -urhebern für die Aufteilung der Rechte, welche die SSA auszahlt.

Mehr Infos:
http://www.ssa.ch/de/content/manuskripthinterlegung