von CHF 12’000 pro Projekt, um Drehbuchschreibende, Filmemacherinnen und Filmemacher sowie Produktionsfirmen bei der Erschliessung neuer narrativer Stoffe zu unterstützen.
die Originalsprache, in der das bestehende literarische WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. verfasst wurde, sind nicht von Belang. Das WerkGeistige Schöpfung der Literatur und Kunst (sowie Computerprogramme), die individuellen und damit einmaligen Charakter hat. Dieser individuelle Charakter ist Bedingung dafür, dass ein Werk geschützt werden kann. muss von einem professionellen Verlag herausgegeben worden sein. Die
Bearbeitung frei gewordener literarischer Werke kann durch dieses Förderprogramm nicht unterstützt werden.