Eine vorauszahlbare Mindestentschädigung für Aufführungsrechte

Vertraglich eine vorauszahlbare Mindestentschädigung vorzusehen kann von Vorteil sein, aber in welchem Fall? Und wie dies im Rahmen der Aufführungsbewilligung tun?

Es kann sinnvoll sein, im Aufführungsvertrag die Überweisung einer vorauszahlbaren Mindestentschädigung für die Aufführungsrechte vorzusehen. Diese vorauszahlbare Mindestentschädigung wird von den durch die SSA zu fakturierenden Tantiemen abgezogen, jedoch nicht erstattet, falls sich die definitive Tantiemenabrechnung als tiefer herausstellt als vorausbezahlte Betrag.

Exklusive Aufführungsbewilligung
Wenn die Produzentin/der Produzent eine exklusive Aufführungsbewilligung beantragt, ist es üblich, dass der Aufführungsvertrag die Überweisung einer vorauszahlbaren Mindestentschädigung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung vorsieht – denn die Urheberin/der Urheber kann für die Dauer der Exklusivität mit diesem Werk keine anderen Einkünfte erzielen.

Andere Situationen
Die SSA-Mitglieder sollten sich aber auch in anderen Situationen frei fühlen, über die SSA von der Produktion eine vorauszahlbare Mindestentschädigung zu verlangen, wenn sie das Geld vor den Vorstellungen brauchen.

Eine vorauszahlbare Mindestentschädigung sollte auch verlangt werden, wenn die Produzentin/der Produzent des Werks (oder die vorgesehenen Gastspielorte) bekanntermassen Zahlungsschwierigkeiten hat. Betreibungsverfahren sind langwierig, teuer und nicht immer erfolgreich, denn Urheberrechtsentschädigungen zählen nicht zu den privilegierten Forderungen. Die Bemühungen der SSA enden manchmal mit einem Verlustschein. Die vorauszahlbare Mindestentschädigung kommt also einer vorsorglichen Risikoaufteilung gleich.

Informationsaustausch
Die vorauszahlbare Mindestentschädigung wird von der SSA einkassiert. Der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern und der SSA ist in diesem Kontext zentral: Die SSA verlässt sich auf die Urheberinnen und Urheber, um darüber zu beraten, ob es angebracht ist, von der Produktion eine vorauszahlbare Mindestentschädigung zu verlangen. Je enger der Dialog zwischen SSA und ihren Mitgliedern, desto besser kann die SSA ihre Aufgabe erfüllen, die Urheberrechtsentschädigungen kostengünstig einzukassieren. Sollte der Garantiebetrag nicht zum ausgemachten Termin bezahlt werden, kann die Rechtsinhaberin oder der Rechtsinhaber im vollen Wissen entscheiden, ob sie oder er angesichts des Risikos, dass die Tantiemen nie bezahlt werden, die Aufführungen zulassen will oder nicht.

Rolle der SSA
Die SSA erstellt die Verträge, durch die sie im Namen ihrer Mitglieder einer Produzentin oder einem Produzenten die Bewilligung zur Aufführung eines Bühnenwerks erteilt.