Die SSA zählt weltweit zu den Urheberrechtsgesellschaften, die Entschädigungen am schnellsten an die Urheber verteilen.
Die SSA setzt alles daran, die Entschädigungen möglichst schnell zu kassieren und an die Rechteinhaber der Werke zu überweisen:
Die SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen. werden am Ende jeden Monats verteilt, ungefähr 2-3 Monate nach der Ausstrahlung. Die SenderechteDas Recht, die Ausstrahlung eines Werkes durch eine Sendeanstalt (Radio, Fernsehen) terrestrisch, über Satellit, Kabel oder Internet zu bewilligen. der privaten Radio- und TV-Sender werden Ende des Jahres für das vorhergehende Jahr ausbezahlt.
Die Aufführungsrechte (Bühne) werden monatlich verteilt, spätestens 30 Tage nach Inkasso des Rechnungsbetrags.
Die Vergütungen aus der zwingend kollektiven Verwertung (ZKVGemäss Urhebergesetz müssen folgende Rechte zwingend von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden: namentlich Weitersendung, Privatkopie, öffentlicher Empfang, Reprografie, Vermietung, schulische Nutzung, betriebliche Nutzung. Es handelt sich um Nutzungsbereiche, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es nicht sinnvoll oder gar nicht möglich ist, dass der einzelne Urheber die Nutzung seiner Werke selber verfolgt und die entsprechenden Werknutzungsentschädigungen einzieht. Bei der zwingend...), d. h. unter anderem Weitersenderechte auf Kabelsendern und IPTV, Privatkopien (Smartphones, Tablets, Festplattenrekorder, vPVR, Set-Top-Boxen, usw.) und Nutzungen in Schulen und Betrieben, werden gruppiert im Jahr nach der Nutzung ausbezahlt. So werden die Entschädigungen für 2017 ausgestrahlte dramatische, musikdramatische und choreographische Werke im Oktober 2018 verteilt, die Entschädigungen für audiovisuelle Werke in französischer Sprache 2017 im Dezember 2018.
Die Vergütungen für «On demand»-Nutzungen 2017 der SRG/SSR auf dem Internet werden im Herbst 2018 verteilt, wie auch VOD durch Privatanbieter.
Die Rechte für die Vervielfältigung, die bei einer dem Publikum verkaufte Werkausgabe anfallen (CD, DVD, E-Books, Downloaddateien, usw.) werden am Ende jeden Monats nach dem Inkasso der Vergütungen ausbezahlt.
Auch die Entschädigungen für Nutzungen im Ausland werden unabhängig von der Art der Werke oder der Nutzungsform über das gesamte Jahr gemäss den von unseren ausländischen Schwestergesellschaften erhaltenen Überweisungen verteilt.
Die Auszahlung von Entschädigungen findet aber nur dann statt, wenn die Werke rechtzeitig angemeldet wurden und wenn die entsprechende Dokumentation vollständig vorliegt.
Überblick:
Entschädigung |
Verteilung |
Ausstrahlung auf SSR SRG / Vervielfältigung Aufführung / Ausland |
Ende jeden Monats |
Ausstrahlung im Privatradio & TV Internet SSR SRG / ZKVGemäss Urhebergesetz müssen folgende Rechte zwingend von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden: namentlich Weitersendung, Privatkopie, öffentlicher Empfang, Reprografie, Vermietung, schulische Nutzung, betriebliche Nutzung. Es handelt sich um Nutzungsbereiche, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es nicht sinnvoll oder gar nicht möglich ist, dass der einzelne Urheber die Nutzung seiner Werke selber verfolgt und die entsprechenden Werknutzungsentschädigungen einzieht. Bei der zwingend... |
Einmal jährlich |
Nachholverteilungen zu einem späteren Zeitpunkt finden für alle Rechtekategorien statt.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.ssa.ch/de/content/verteilreglemente
Kontakt: info@ssa.ch