Verteilung des Vergütungsanspruchs für Video-on-Demand

Ende Mai hat die SSA zum ersten Mal die Ansprüche aus dem neuen Gemeinsamen Tarif 14 für Video-on-Demand verteilt: Mehr als 1.2 Millionen Franken wurden unter den Urheberinnen und Urhebern aufgeteilt, die 2023 in der Schweiz als VOD ausgewertet wurden.

In Anwendung des Verteilungsreglements wies die SSA die Inkassos von verschiedenen Plattformen mehreren unterschiedlichen Verteilungsklassen zu. Anschliessend behielt sie für jede Klasse anhand der im Reglement festgelegten objektiven Kriterien die für die Verteilung zu berücksichtigenden Angebote zurück. Nächster Schritt: Die pro Verteilungsklasse verfügbaren Beträge wurden in zwei Hälften geteilt. Eine Hälfte wurde auf der Grundlage der Präsenz der Werke in den ausgewählten Katalogen und der Dauer dieser Werke verteilt. Die andere Hälfte wurde auf der Grundlage des Erfolgs verteilt, d. h. der Anzahl der Transaktionen (Ansichten, Vermietungen oder Käufe), die von den ausgewählten Angeboten gemeldet wurden. Diese Mechanismen werden in folgendem Dokument ausführlicher erläutert: https://ssa.ch/wp-content/uploads/G78D0525C.pdf

Die Tausenden Katalogeinträge wurden als Werke identifiziert, die für diese Aufteilung relevant sind, die Anzahl der analysierten Datenzeilen stellt jedoch ein Vielfaches davon dar. Die SSA verbesserte ihre bestehenden Computerprogramme für einen Teil dieser Aufgaben, die die Verarbeitung einer grossen Datenmenge beinhalten.

Wenn der Betrag für das Werk feststeht, muss er noch auf die Miturheberinnen und Miturheber aufgeteilt werden, ebenfalls nach den in im Verteilreglement festgelegten Grundsätzen.

Die SSA nahm diese Verteilungen auch im Auftrag von Suissimage vor, an die sie die notwendigen Daten für die Vergütung der betroffenen Mitglieder weitergeleitet hat.