Verteilungen durch die SSA: Wann kommt welche Entschädigung?

Die SSA verteilt monatlich Entschädigungen an die Urheberinnen und Urheber. Sie setzt alles daran, die Entschädigungen so rasch wie möglich einzukassieren und an die Rechteinhaber/innen der Werke zu überweisen:

Monatlich ausgezahlte Entschädigungen

  • Aufführungen (Bühnenkunst): sobald die Rechnung einkassiert ist.
  • Radio- und Fernsehsendungen SRG/SSR: ca. 2-3 Monate nach Ausstrahlung.
  • Audiovisuelle Angebote on Demand, die der freiwilligen kollektiven Verwertung unterstehen: sobald die Rechnung einkassiert ist.
  • Nutzungen im Ausland, unabhängig von der Art der Werke oder der Nutzungsform: sobald die Überweisung unserer ausländischen Schwestergesellschaft eingetroffen ist.

Jährlich ausgezahlte Entschädigungen

  • Radio- und Fernsehausstrahlungen durch Privatsender,
  • Zwingend kollektive Verwertung (ZKV): Weitersendung auf Kabelsendern und IPTV; Privatkopie (Smartphones, Tablets, Festplattenrekorder, vPVR, Set-Top-Boxen, usw.); Nutzungen in Schulen und Betrieben; VOD (GT14)

Alle diese Entschädigungen können nur ausgezahlt werden, wenn die Urheberinnen und Urheber die Werke rechtzeitig angemeldet haben und die Dokumentation vollständig ist.

Info: https://ssa.ch/de/dokumente/verteilreglemente/

Kontakt: audio@ssa.ch / scene@ssa.ch