Verwaltung von Verlagsverträgen für Übersetzungen (Bühnenwerke)

Die SSA bietet seit dem 1. Oktober 2019 ihren Mitgliedern eine neue Dienstleistung an: sie wird systematisch deren Verlagsverträge für übersetzte Bühnenwerke verwalten.

Was wird die SSA für ihre Mitglieder tun?

  • Den Verlagsvertrag vor dessen Unterzeichnung prüfen und kontrollieren, ob er mit den Rechteabtretungen der Urheberinnen und Urheber an die Genossenschaft im Einklang steht; auf Wunsch wird sie auch Empfehlungen zu den anderen Klauseln abgeben.
  • Die im Vertrag vorgesehenen Rechteabrechnungen beim Verlag einfordern und prüfen, die Tantiemen einkassieren und der Urheberin oder dem Urheber überweisen.

Was müssen die SSA-Mitglieder tun?

  • Diesbezügliche Verlagsverträge vor deren Unterzeichnung dem Rechtsdienst der SSA unterbreiten.
  • Die SSA als Zahlungsadresse und als Vertreterin einsetzen, die kontrolliert, dass der Verlag seine Verpflichtungen einhält.

Diese neue Dienstleistung ist vorerst auf Übersetzungen von Bühnenwerken beschränkt. Die SSA behält zur Kostendeckung 5% der gemäss Vertrag geschuldeten Entschädigungen zurück. Sie entlastet ihre Mitglieder vom administrativen Aufwand, den die Verträge generieren. Dieser kann mitunter so beschwerlich sein, dass die Urheberinnen und Urheber sich Einnahmen entgehen lassen, die ihnen unsorgfältige Verlage schulden würden.

Die SSA zieht dabei Nutzen aus der neuen europäischen Richtlinie über das Urheberrecht, die alle Werknutzenden zu mehr Transparenz und Auskunft verpflichtet.

Reglement