Jede Änderung der Zahlungsverbindung muss der SSA auf dem Postweg mittels eines unterzeichneten Schreibens mitgeteilt werden. Das Konto muss auf die die anspruchsberechtigte Person lauten.
Um die Rückverfolgbarkeit der Zahlungen und die Authentizität der Anträge zu gewährleisten, muss jede Änderung der Zahlungsangaben der SSA auf dem Postweg mittels eines von der Rechtsinhaberin oder dem Rechtsinhaber unterzeichneten Schreibens mitgeteilt werden.
Wir erinnern auch daran, dass es nicht möglich ist, Urheberrechtsentschädigungen auf das Konto einer dritten Person oder Einrichtung überweisen zu lassen: Die oder der Kontoinhaber/in muss zwingend mit der/dem Rechtsinhaber/inNatürliche oder juristische Person, welche die Rechte entweder originär oder infolge einer Abtretung bzw. Rechtsnachfolge innehat. übereinstimmen, der/die sich durch einen MitgliedervertragVertrag, mit dem ein Urheber/eine Urheberin Genossenschafter der SSA wird. Das Mitglied vertraut der SSA die Verwaltung der Gesamtheit seines Werks und aller statutarisch vorgesehenen Rechte an. oder VerwaltungsauftragVertrag, mit welchem ein Urheber/eine Urheberin oder ein Rechtsinhaber der SSA einen Auftrag für die Verwaltung gewisser Rechte überträgt und damit Auftraggeber der SSA wird an die SSA gebunden hat.
Das Missbrauchspotenzial bei der Kommunikation per E-Mail wird als zu hoch eingeschätzt. Die SSA möchte klarstellen, dass es sich hierbei um eine vorbeugende Massnahme handelt.
Adresse :
Société Suisse des Auteurs, société coopérative (SSA)
Postfach 1359
1001 Lausanne