Zahlungsverbindungen unserer Mitglieder

Jede Änderung der Zahlungsverbindung muss der SSA auf dem Postweg mittels eines unterzeichneten Schreibens mitgeteilt werden. Das Konto muss auf die die anspruchsberechtigte Person lauten.

Um die Rückverfolgbarkeit der Zahlungen und die Authentizität der Anträge zu gewährleisten, muss jede Änderung der Zahlungsangaben der SSA auf dem Postweg mittels eines von der Rechtsinhaberin oder dem Rechtsinhaber unterzeichneten Schreibens mitgeteilt werden.

Wir erinnern auch daran, dass es nicht möglich ist, Urheberrechtsentschädigungen auf das Konto einer dritten Person oder Einrichtung überweisen zu lassen: Die oder der Kontoinhaber/in muss zwingend mit der/dem Rechtsinhaber/in übereinstimmen, der/die sich durch einen Mitgliedervertrag oder Verwaltungsauftrag an die SSA gebunden hat.

Das Missbrauchspotenzial bei der Kommunikation per E-Mail wird als zu hoch eingeschätzt. Die SSA möchte klarstellen, dass es sich hierbei um eine vorbeugende Massnahme handelt.

Adresse :
Société Suisse des Auteurs, société coopérative (SSA)
Postfach 1359
1001 Lausanne