Wie bereits mitgeteilt, hat die SSA hat Allgemeine Vorgehens- und Wahrnehmungsbedingungen für Bühnenaufführungen (ABB) ausgearbeitet, die ab dem 1. September 2026 für alle Aufführungen gelten. Sie sind hier veröffentlicht: https://ssa.ch/de/dokumente/tarife-fuer-werknutzende/
Diese ABB ändern nichts an den grundlegenden Modalitäten für das Einschreiten und Inkasso durch die SSA. Es erschien jedoch sinnvoll, die Tarife und alle Regeln, einschliesslich derjenigen, die für Sonderfälle gelten, in einem einzigen Dokument zusammenzufassen. Diese ABB dienen als Referenz für andere Vertragsdokumente, wie z. B. Aufführungsverträge und Bewilligungen.
Die ABB waren Gegenstand zahlreicher Vorabgespräche mit der Fédération Romande des Arts de la Scène (FRAS) und mit privaten Produzierenden und Gastspielveranstaltern. Der Übergang von den Rahmenvereinbarungen, die bestimmte Häuser in der Vergangenheit mit der SSA unterzeichnet hatten, insbesondere die Mitglieder des Pool de Théâtres Romands, zu den ABB wurde vollzogen.
Die Formulare der SSA wurden an diese neuen Bedingungen angepasst. Wir danken den Werknutzenden, die neuen Versionen herunterzuladen und ausschliesslich diese zu benutzen. Die SSA plant ausserdem Online-Termine, um Fragen ihrer Mitglieder und der Theaterverwalterinnen und -verwalter zu beantworten. Interessierte Personen können sich vorab schon unter info@ssa.ch melden.