Die SSA hat Allgemeine Vorgehens- und Wahrnehmungsbedingungen für Bühnenaufführungen (ABB) ausgearbeitet, die ab dem 1. September 2026 für alle Aufführungen gelten. Sie sind hier veröffentlicht: https://ssa.ch/de/dokumente/tarife-fuer-werknutzende/
Diese ABB ändern nichts an den grundlegenden Modalitäten für das Einschreiten und Inkasso durch die SSA. Es erschien jedoch sinnvoll, die Tarife und alle Regeln, einschliesslich derjenigen, die für Sonderfälle gelten, in einem einzigen Dokument zusammenzufassen. Diese ABB dienen als Referenz für andere Vertragsdokumente, wie z. B. Aufführungsverträge und Bewilligungen.
Die ABB waren Gegenstand zahlreicher Vorabgespräche mit der Fédération Romande des Arts de la Scène (FRAS) und mit privaten Produzierenden und Gastspielveranstaltern. Die SSA verwaltet derzeit den Übergang der Rahmenvereinbarungen, die bestimmte Häuser in der Vergangenheit mit ihr unterzeichnet hatten, insbesondere die Mitglieder des Pool de Théâtres Romands.
Die meisten Formulare der SSA werden im Laufe des Jahres an diese neuen Bedingungen angepasst. Die SSA plant ausserdem Online-Termine, um Fragen ihrer Mitglieder und der Theaterverwalterinnen und -verwalter zu beantworten.