Die SSA stellt ein Merkblatt zur Verfügung, das über die Vorgehensweise bzgl. Urheber- und Interpretenrechte informiert.
Aufzeichnung und Zurverfügungstellung einer Bühnenproduktion
Veranstalterinnen und Veranstalter müssen über die Bewilligung zur Aufzeichnung und Verbreitung der Bühnenproduktion verfügen. Die SSA hat zu diesem Zweck ein Merkblatt und einen Mustervertrag erstellt (eine Information auf Deutsch findet sich hier).
Bei Übertragung im Internet zu einem fixen Zeitpunkt berechnet die SSA die Entschädigungen auf den Einnahmen zum selben Ansatz wie für die physische Vorstellung. Diese Berechnungsart gilt nur für Übertragungen zu fixen Zeiten. Kann das Publikum zu einem Zeitpunkt seiner Wahl und von einem beliebigen Ort aus auf den Inhalt zugreifen, wird die Nutzung als Video on DemandÜbertragungsform in digitalen Netzen, die es dem Benutzer erlaubt, audiovisuelle Werke eines Anbieters zu einem beliebigen Zeitpunkt und in einem beliebigen Ort ab digitalen Datenbanken zu beziehen. Im Gegensatz zu Pay-per-view und Near-video-on-demand ist das Angebot an keine durch ein Programm determinierte Chronologie gebunden. Dieses Verfahren bedingt eine vorübergehende Reproduktion der Daten auf verschiedenen technischen Trägern. betrachtet und es gelten andere Bedingungen. Bei linearen Ausstrahlungen (sowohl im TV wie auf Internet zu festgelegter Programmzeit) gelten wiederum spezifische Tarifbedingungen.
Filmische Aufbereitung einer Bühnenproduktion
Im Fall von filmischer Aufbereitung einer Bühnenproduktion behandelt unser Leitfaden sowie der Mustervertrag der SSA auch die diesbezüglich spezifischen Aspekte. Namentlich bei Projekten, die im Rahmen des Förderprogramms «De la Scène à l’écran» unterstützt werden könnten, sind diese Informationen für die Urheberinnen und Urheber sowie die Produktionsfirmen nützlich.
Merkblatt Aufzeichnung / filmische Aufbereitung einer Bühnenproduktion (auf Franz.)
Mustervertrag Aufzeichnung / filmische Aufbereitung einer Bühnenproduktion (auf Franz.)