Aufzeichnung und Streaming von Bühnenproduktionen in Zeiten von COVID-19

Mit den aktuellen Einschränkungen wegen der Pandemie-Massnahmen möchten Theater und Kompanien sich vielleicht in anderer Form an ihr Publikum wenden und ihre Produktionen online anbieten. Wie vorgehen?

Streaming oder VOD?
Die SSA berechnet bei Direktübertragung im Internet die Entschädigungen auf den Einnahmen zum selben Ansatz wie für die physische Vorstellung. Diese Berechnungsart gilt nur für Übertragungen zu fixen Zeiten.
Kann das Publikum zu einem Zeitpunkt seiner Wahl und von einem beliebigen Ort aus auf den Inhalt zugreifen, wird die Nutzung als Video on Demand betrachtet und es gelten andere Bedingungen. 

Bewilligung
Veranstalterinnen und Veranstalter sollten dabei beachten, dass die Aufführungsbewilligungen und Verträge explizit eine solche Übertragung, die auch eine filmische Aufzeichnung der Produktion voraussetzt, vorsehen müssen.

Wir danken Ihnen, uns Ihre Projekte über info@ssa.ch bekanntzugeben.

Info: Rechtliche Grundlagen für Aufzeichnungen